Landesregierung stellt Studierendenwerken und Hochschulen Mittel für psychosoziale Beratungsleistungen von Studierenden bereit
Verlängerte Teilhabe der Studierendenwerke am Corona-Rettungsschirm und zusätzliche Ausgaben für erhöhten Beratungsbedarf / Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Studierende sollen die Beratung finden, die sie in diesen schwierigen Zeiten benötigen
Die Landesregierung verlängert die Frist für Anträge der Studierendenwerke für die Teilnahme am sogenannten Corona-Rettungsschirm des Landes bis zum 31. März 2022. Für die psychosoziale Beratung von Studierenden stellt die Landesregierung den Studierendenwerken und den Hochschulen rund 3,1 Millionen Euro zur Verfügung. Damit reagiert das Land auf den Corona-bedingt erhöhten Beratungsbedarf.
Die Landesregierung verlängert die Frist für Anträge der Studierendenwerke für die Teilnahme am sogenannten Corona-Rettungsschirm des Landes bis zum 31. März 2022. Für die psychosoziale Beratung von Studierenden stellt die Landesregierung den Studierendenwerken und den Hochschulen rund 3,1 Millionen Euro zur Verfügung. Damit reagiert das Land auf den Corona-bedingt erhöhten Beratungsbedarf. Die Beratungsleistungen werden je nach Hochschulstandort entweder durch die Studierendenwerke, durch die Hochschulen oder gemeinsam durch Studierendenwerke und Hochschulen angeboten.
Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sagt: „In der Pandemie haben die Studierenden viele Herausforderungen gemeistert – und tun es immer noch. Studierende sollen die Beratung finden, die sie in diesen schwierigen Zeiten benötigen. Angebote zur psychosozialen Begleitung im Studium, wie sie von den Studierendenwerken und Hochschulen angeboten werden, sind dabei eine wichtige Unterstützung. Studierendenwerke und Hochschulen leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen.“
Insgesamt stellt das Land für die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen seit März 2020 mehr als 21 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm bereit. Dieses Sonderprogramm wurde im Jahr 2020 aufgelegt, um die mögliche Corona-bedingte Zahlungsunfähigkeit der Studierendenwerke zu verhindern. Erfreulicherweise sind die Studierendenwerke bislang wirtschaftlich sehr gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Infolge dessen wurden die verfügbaren Mittel nicht vollständig abgerufen. Das Land hat nunmehr entschieden, dass auch seit dem 1. Januar 2021 entstandene Mehrausgaben für psychosoziale Beratungsleistungen erstattet werden können. Darüber hinaus soll der Empfängerkreis rückwirkend auf die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erweitert werden, da auch hier psychosoziale Beratungsleistungen angeboten werden.