Landesregierung legt weitere Rahmenbedingungen für kommunale Corona-Impfangebote fest

Fortführung der ergänzenden Impfstruktur bis zum 31. März 2023

9. November 2022
phb Impfen, Corona, Impstoff, Spritze (2021)

Die Landesregierung hat heute die weiteren Rahmenbedingungen für die Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen festgelegt: Demnach sollen die Kreise und kreisfreien Städte entsprechend des lokalen Bedarfs bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin stationäre oder mobile Impfangebote vorhalten.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung hat heute die weiteren Rahmenbedingungen für die Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen festgelegt: Demnach sollen die Kreise und kreisfreien Städte entsprechend des lokalen Bedarfs bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin stationäre oder mobile Impfangebote vorhalten. Diese ergänzen nach wie vor die Regelversorgung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der Apothekerinnen und Apotheker.

Für das Jahr 2023 rechnet die Landesregierung damit, dass grundsätzlich keine ergänzenden staatlichen Impfangebote mehr nötig sind. Daher sind dann ab dem 1. Januar 2023 keine stationären Impfangebote im Auftrag des Landes mehr vorgesehen.

Um jedoch weiterhin insbesondere das Impfgeschehen in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen eng zu begleiten (etwa in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe), werden die Kreise und kreisfreien Städte ihre Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) auch im ersten Quartal 2023 fortführen.

Für den Fall, dass wider Erwarten erneut ergänzende staatliche Impfangebote notwendig werden sollten, richten die Kreise und kreisfreien Städte – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags zum Ergänzungshaushalt 2023 – ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2023 Vorhaltestrukturen ein, um kurzfristig mobile Impfangebote unterbreiten zu können. Die Kommunen sollen diese Vorhaltestrukturen so ausgestalten, dass durch mobile kommunale Impfangebote wöchentlich noch 250 Impfungen pro 100.000 Einwohner durchgeführt werden könnten.

„In den vergangenen zwei Jahren haben die kommunalen Impfangebote einen extrem wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie geleistet. Gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Apothekerinnen und Apothekern haben sie es möglich gemacht, dass mittlerweile die deutlich überwiegende Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen gegen Corona geimpft ist. Ich möchte allen Beteiligten für ihren großartigen Einsatz danken, der – so meine feste Meinung – in die Geschichtsbücher eingehen wird. Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen jedoch zum Glück geändert.  Der Impfbedarf wird jetzt schon größtenteils durch das Regelsystem gedeckt. Im nächsten Jahr ist dann – solange nicht etwas Unvorhersehbares passiert – die Zeit gekommen, dass das Impfgeschehen komplett in die Regelversorgung übergeht“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der Stellenwert der Impfungen zur Bekämpfung der Pandemie sei zugleich unverändert hoch: „Die Impfungen bleiben der wichtigste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Es ist daher wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger den für sie jeweils bestmöglichen Impfschutz haben. Daher appelliere ich an alle Menschen in unserem Land: Bitte prüfen Sie Ihren Impfschutz und gleichen ihn mit den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ab. Und lassen Sie sich bei den Ärztinnen und Ärzten oder Apothekerinnen und Apothekern beraten“, erklärt Minister Laumann.

Mit dem Online-Impfcheck der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) können Bürgerinnen und Bürger einfach und mit geringem Aufwand für sich, ihr Kind oder andere Angehörige den Impfstatus überprüfen: www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/der-corona-impfcheck/

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