Land will Investitionsmilliarde gerecht und unbürokratisch an Kommunen verteilen

Landesregierung bringt Gesetzentwurf in den Landtag ein

18. August 2015
Innenminister Ralf Jäger und Regierungssprecher Thomas Breustedt stehen nebeneinander jeweils hinter einem Stehpult

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Verteilung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes beschlossen. Mit 1,126 Milliarden Euro geht ein großer Anteil von mehr als 30 Prozent aus dem Bundesprogramms nach Nordrhein-Westfalen.

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Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Verteilung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes beschlossen. Mit 1,126 Milliarden Euro geht ein großer Anteil von mehr als 30 Prozent aus dem Bundesprogramms nach Nordrhein-Westfalen. „Das gibt unseren Kommunen wichtigen Spielraum für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in ihre Infrastruktur. Dafür legen wir eine gerechte, unbürokratische und rechtssichere Regelung vor“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
 
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Fördermittel den nordrhein-westfälischen Kommunen pauschal zur Verfügung zu stellen. Das gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. „Unsere Städte, Gemeinden und Kreise wissen selbst am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können“, betonte Jäger. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach den bewährten Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG). Dabei werden sowohl der Bedarf der Kommunen, als auch ihre Einnahmekraft berücksichtigt. Gerade die durch Sozialausgaben verursachten Belastungen spiegeln sich in der Berechnungssystematik des GFG wider. Dem Verteilungsschlüssel wird der Mittelwert der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommunen für die Jahre 2011 bis 2015 zu Grunde gelegt. Nach diesem Kriterium fließt die Hälfte des Geldes an 16 der 437 NRW-Kommunen, 75 Prozent der Mittel verteilen sich danach auf 58 Kommunen. „Mit diesem System stellen wir sicher, dass das Geld bei den finanzschwachen Kommunen ankommt, und damit dort, wo es am dringendsten gebraucht wird“, erklärte Ralf Jäger.
 
Der Kommunalminister begrüßte, dass der Eigenteil der Kommunen bei Investitionen in die Infrastruktur nur zehn Prozent betragen soll. „Dies hilft den finanzschwachen Kommunen, Geld aus dem Topf in Anspruch zu nehmen.“ Alle Investitionen, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen wurden, können gefördert werden. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Fördergelder bis zum Jahr 2018 eingesetzt werden können. Weitere Informationen Nähere Informationen zur geplanten Verteilung auf die Kommunen finden Sie im Internet unter:
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/kinvfg.html

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