Land unterstützt Privattheater in Corona-Krise

Hilfsprogramm in Höhe von 700.000 Euro für nicht öffentlich geförderte Bühnen sichert Vielfalt der Theaterlandschaft

26. Juni 2020
phb Kino Sitze

Um Privattheater zu unterstützen, die aufgrund der Corona-bedingten Einstellung des Spielbetriebs unverschuldet in finanzielle Engpässe geraten sind, stellt das Land 700.000 Euro in Form von Liquiditätshilfen zur Verfügung.

Kultur und Wissenschaft

Um Privattheater zu unterstützen, die aufgrund der Corona-bedingten Einstellung des Spielbetriebs unverschuldet in finanzielle Engpässe geraten sind, stellt das Land 700.000 Euro in Form von Liquiditätshilfen zur Verfügung. Damit ergänzt das Land das Konjunkturprogramm des Bundes und die Nothilfen der Kommunen. Die Unterstützung richtet sich grundsätzlich an alle professionell arbeitenden Privattheater in Nordrhein-Westfalen, die bisher keine institutionelle Förderung des Landes erhalten und angesichts des Umfangs ihres Spielbetriebes die Existenzkrise nicht allein über die bereits vorhandenen Soforthilfen überwinden können.
 
„Die Theater gehören zu den Kultureinrichtungen, die besonders schwer von den Folgen der Corona-Krise getroffen sind. Vielen erfolgreichen Privattheatern, die keine öffentlichen Mittel erhalten, sind mit Ausbruch der Pandemie und den einhergehenden Schließungen sämtliche Einnahmen und damit die wirtschaftlichen Grundlagen weggebrochen. In dieser Notsituation wollen wir die privaten Bühnen nicht alleine lassen, denn mit ihren Angeboten leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur einzigartigen Theaterlandschaft in Nordrhein-Westfalen“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
 
Die Unterstützung steht größeren professionellen Theatern in privater Trägerschaft mit überregionaler Relevanz zur Verfügung, die selbst produzierend tätig sind und einen durchgehenden Spielbetrieb haben. Ziel des Unterstützungsprogramms ist es, durch Einnahmeausfälle entstandene Defizite der Monate März bis Juni zu kompensieren, die den Theatern in Folge der Corona-Krise entstanden sind. Die Förderung wird von den Bezirksregierungen verwaltet und kann bis zum 31. Juli 2020 beantragt werden. 
 

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