Land stellt rund 6,4 Millionen Euro Hilfe für Mensa-Betrieb bereit
Unterstützung für Studierendenwerke aus dem Sondervermögen zur Krisenbewältigung
Das Landeskabinett hat weitere zielgerichtete Hilfen für die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht.
Das Landeskabinett hat weitere zielgerichtete Hilfen für die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. In diesem Jahr sollen sie zusätzlich mit 6,4 Millionen Euro unterstützt werden, um die Studierendenwerke von den enorm gestiegenen Kosten des Wareneinkaufs für die Mensen entlasten zu können. So trägt das Land dazu bei, dass die Mahlzeiten für Studierende weiterhin erschwinglich bleiben. Das Geld stammt aus dem Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sind bis zu fünf Milliarden Euro vorgesehen, um die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine abzumildern.
Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „Die Kostensteigerungen in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen die Studierendenwerke vor enorme Herausforderungen. Ein Mensaessen muss für alle Studentinnen und Studenten bezahlbar bleiben. Wir unterstützen die Studierendenwerke, um die gestiegenen Lebensmittelkosten abzufedern.“
Die Studierendenwerke tragen maßgeblich zur Infrastruktur der Hochschullandschaft bei. Die Einkaufskosten verschiedener Waren, die für das Angebot in den Mensen gebraucht werden, sind teils deutlich gestiegen. Mit den rund 6,4 Millionen Euro deckt die Landesregierung rund 90 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu 2021 ab.
Zusätzlich stehen zur Abfederung der enormen Energiemehrkosten der Studierendenwerke als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bis zu zehn Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023 bereit. Weitere 1,671 Millionen Euro aus dem Sondervermögen sind für die Stärkung der kritischen Infrastruktur der Studierendenwerke vorgesehen. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung von Notstromaggregaten und weiteren Geräten, die eine unterbrechungsfreie Stromversorgung gewährleisten.
Hintergrund Sondervermögen „Krisenbewältigung“
Mit dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“ von bis zu fünf Milliarden Euro werden ab Januar 2023 zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Folgen der Energiekrise, insbesondere von Preissteigerungen, sowie die Folgen der mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegung weiter abzufedern. Dabei geht es um Maßnahmen zur Krisenhilfe, Krisenresilienz und Krisenvorsorge. Die Hilfsprogramme sollen dabei einerseits bestehende Lücken der Bundeshilfsprogramme der Strom- und Gaspreisbremse sowie der zusätzlichen Härtefallfonds schließen, andererseits mit Blick auf die besondere Situation in Nordrhein-Westfalen darüber hinausgehen.