Land Nordrhein-Westfalen unterstützt künstlerischen Film: Zwei neue Stipendien für filmisches Arbeiten

Zwei Vorbereitungsstipendien zur individuellen Förderung von Künstlerinnen und Künstlern – Ausschreibung startet im Frühjahr

21. Februar 2018

Die individuelle Künstlerförderung in Nordrhein-Westfalen wird gestärkt: Mit zwei neuen Stipendien gibt es die Möglichkeit im Bereich filmisches Arbeiten neben Projekten nun auch einzelne Künstlerinnen und Künstlern zu fördern.

Kultur und Wissenschaft

Die individuelle Künstlerförderung in Nordrhein-Westfalen wird gestärkt: Mit zwei neuen Stipendien gibt es die Möglichkeit im Bereich filmisches Arbeiten neben Projekten nun auch einzelne Künstlerinnen und Künstlern zu fördern.
 
„Im Filmbereich haben wir im Vergleich zur individuellen Förderung von Künstlerinnen und Künstlern anderer Sparten Nachholbedarf. Das besondere Profil der Förderung ist aus Gesprächen mit der nordrhein-westfälischen Filmszene entstanden. Beide Stipendien sollen die wichtige und oft unterfinanzierte Vorbereitungszeit eines Filmprojekts unterstützen“, sagte Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
 
Im Dialog mit der nordrhein-westfälischen Filmszene wurden folgende Ausrichtungen der Stipendien ausgewählt:

  • Vorbereitungsstipendium für den künstlerischen Spiel- und Dokumentarfilm und 
  • Entwicklungsstipendium für den künstlerischen Dokumentarfilm mit der Zielgruppe Kinder oder Jugendliche. 
Die Stipendien dauern sechs Monate und sind mit je 9.000 Euro ausgestattet. Sie beinhalten eine monatliche Unterstützung von 1.500 Euro, einen Festivalbesuch sowie Sach- und Reisekosten.
 
Die Stipendien werden voraussichtlich im Frühjahr 2018 ausgeschrieben. Die Projektleitung für die Organisation beider Stipendien soll durch das Filmbüro NW in Kooperation mit doxs!/Duisburger Filmwoche erfolgen.
 
Voraussetzungen für die Bewerbung:
  • Bewerber und Bewerberinnen sollen dem Land Nordrhein-Westfalen durch Geburt, Wohnsitz oder künstlerisches Schaffen verbunden sein. 
  • Bewerber und Bewerberinnen sollten sich im erkennbar professionellen Bereich der Filmproduktion bewegen. Die Entscheidung darüber obliegt der Auswahljury. 
  • Bestandteil einer Bewerbung um eines der Stipendien sollte neben Arbeitsbiografie und Arbeitsproben ein „Motivationsschreiben“ sein, in dem die Bewerber und Bewerberinnen ihre Bewerbung begründen und skizzieren, was sie sich für die Zeit des Stipendiums vorgenommen haben. Sowohl ein konkretes Projekt als auch Fortbildungsbedarf oder Recherchearbeiten können Gründe für eine erfolgreiche Bewerbung sein. In den Vorhaben dürfen dokumentarische und fiktionale Formen offen ausgelegt werden. Erwünscht sind Bewerbungen mit unformatierten Vorhaben / Stoffen. 
  • Am Ende des Stipendiums steht ein Abschlussbericht sowie eine Präsentation oder ein Workshop. Diese werden entweder ausgerichtet vom Filmbüro NW oder eingebettet in das Programm eines NRW-Filmfestivals.
 

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