Land Nordrhein-Westfalen erwartet erste Impfdosen: Impfungen starten am Sonntag

Rund 280.000 Impfdosen bis Jahresende

22. Dezember 2020
Laborarbeit

Das Land Nordrhein-Westfalen wird mit den ersten 9.750 Impfdosen der Firma BioNTech beliefert.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Land Nordrhein-Westfalen wird am Samstag, 26. Dezember 2020, mit den ersten 9.750 Impfdosen der Firma BioNTech beliefert. Eine weitere Lieferung in Höhe von 131.625 Impfdosen erfolgt am 28. Dezember 2020. Am 30. Dezember 2020 werden weitere 141.375 Impfdosen geliefert. Im Januar werden zunächst wöchentlich 141.375 Impfdosen an das Land Nordrhein-Westfalen ausgeliefert. Damit kann mit der Impfung gegen das Coronavirus wie geplant am kommenden Sonntag, den 27. Dezember 2020, begonnen werden. Die Verimpfung erfolgt zunächst ausschließlich über mobile Teams in stationären Pflegeeinrichtungen. Impfzentren werden zunächst noch nicht für die Impfung aktiviert. Dort wird erst dann mit dem Verimpfen begonnen, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.
 
„Nach einem außergewöhnlichen Jahr freut es mich, 2020 mit einer positiven Botschaft zu beenden. Der Impfstart gegen das Coronavirus kann wie geplant beginnen. Noch kann nicht jeder, der es will, geimpft werden. Wir werden uns zunächst auf die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen konzentrieren. Gerade in Pflegeheimen ist das Infektionsgeschehen besonders kritisch. Daher werden dort schnellstmöglich sowohl Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Beschäftigten geimpft“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
 
Die Impfdosen werden am Samstag zunächst im Landeslager bei minus 70 Grad gelagert. Von den ersten 9.750 Impfdosen stehen pro Kreis und kreisfreier Stadt 180 Impfdosen zur Verfügung. Für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt benennen die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Land die zunächst zu beliefernden Pflegeeinrichtungen. Diese werden am kommenden Sonntag, 27. Dezember 2020, vom Land mit den Impfdosen und Impfmaterial (Kanülen und Spritzen) beliefert. Die Impfdosen werden bei 2-8 Grad transportiert. Vor Ort stehen mobile Teams bereit, die diese Impfdosen in den Einrichtungen rekonstituieren bzw. anmischen und verimpfen. Nach der Rekonstitution muss der Impfstoff innerhalb von sechs Stunden verimpft werden.
 
Die folgenden Lieferungen werden auf Grundlage des jeweiligen Anteils der Bevölkerungsgruppe ab 80 Jahre an die jeweils benannten Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Zuständig für die Logistik ist die vom Land beauftragte Firma Kühne & Nagel.
 
In einem weiteren Schritt werden dann auch diejenigen Personen ab 80 Jahren berücksichtigt werden, die in ihren eigenen vier Wänden bzw. in ihrer eigenen Häuslichkeit wohnen.
 
Hier muss jedoch unterschieden werden zwischen den Älteren ab 80 Jahren, die noch mobil sind und denen, die es nicht mehr sind. Diejenigen, die noch mobil sind, können sich im entsprechenden Impfzentrum vor Ort impfen lassen, sobald die Impfzentren den Betrieb aufgenommen haben und genügend Impfstoff vorhanden ist.
 
Interessierte, die zur priorisierten Gruppe gehören, können dann einen Termin vereinbaren. Für die Terminvereinbarung wird es die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116117 geben. Wichtig ist allerdings, dass derzeit noch keine Terminvereinbarung möglich ist.
 
Für diejenigen Älteren ab 80 Jahren, die in der eigenen Häuslichkeit wohnen, aber nicht mehr mobil sind, gilt, dass eine Verimpfung nur durch ein mobiles Team bzw. einen entsprechenden Hausbesuch erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der entsprechende Impfstoff auch geeignet ist für aufsuchende Verimpfungen. Dies ist beim BioNTech-Impfstoff nicht der Fall.
 
Minister Laumann betont: „Die letzten Wochen waren eine Kraftanstrengung für alle Beteiligten. Mein Dank gilt hier insbesondere den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Pflegeeinrichtungen und den Kreisen und kreisfreien Städten. Jetzt geht es an die praktische Umsetzung. Wichtig ist: Jeder, der will, wird geimpft werden – allerdings nicht unbedingt sofort. Mehr denn je setze ich auf das Verständnis und die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.“
 

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