Kultur: Mittel der Corona-Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro vollständig ausgezahlt
Finanzvolumen ausgeschöpft, Folgelösung wird derzeit erarbeitet - Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Große Nachfrage von Betroffenen zeigt Wichtigkeit dieser schnellen Unterstützung für die Kultur
Um freischaffende Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Krise bis zum Anlaufen der umfassenden Bundes- und Landesprogramme schnell und wirkungsvoll zu unterstützen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits Mitte März ein Sonderförderprogramm in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro aufgelegt.
Um freischaffende Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Krise bis zum Anlaufen der umfassenden Bundes- und Landesprogramme schnell und wirkungsvoll zu unterstützen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits Mitte März ein Sonderförderprogramm in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro aufgelegt. Das Programm stellt Betroffenen, die kurzfristig durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten sind, eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro zur Verfügung. Diese unbürokratische Unterstützung hat in der nordrhein-westfälischen Kulturszene großen Anklang gefunden: Seit Beginn des Programms sind bei den Bezirksregierungen bis heute mehr als 17.000 Anträge eingegangen. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von fünf Millionen Euro aus dem Haushalt des Kulturministeriums sind seit Donnerstag (9. April 2020) vollständig abgerufen und an Betroffene ausgezahlt worden.
„Unser Sonderförderprogramm hat mehrere tausend freie Kulturschaffende in Nordrhein-Westfalen kurzfristig vor einer existenzbedrohenden Situation bewahrt. Es hat damit seinen Zweck, eine Überbrückungshilfe bis zum Anlaufen der „großen“ Hilfsprogramme in Bund und Land zu bieten, voll erfüllt. Die große Nachfrage hat gezeigt, wie wichtig diese schnelle Unterstützung bislang für die Kultur in Nordrhein-Westfalen gewesen ist“, sagt Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Mit dem Anlaufen der großen staatlichen Hilfsprogramme stehen freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern in Nordrhein-Westfalen nun inzwischen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, vor allem die Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen der Bundesregierung.
Unterstützungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler
Die Corona-Soforthilfe der Bundesregierung für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro steht ausdrücklich auch freiberuflich tätigen Künstlern und Kulturschaffenden offen. Die Bundesregierung bietet Betroffenen hier finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen an. Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können im Rahmen dieses Programms eine Einmalzahlung bis 9.000 Euro für drei Monate erhalten.
Derzeit wird die Frage diskutiert, ob freischaffende Künstlerinnen und Künstler im Rahmen der Bundeshilfe neben Betriebskosten auch Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen können. „Unser Ziel ist, dass das Soforthilfeprogramm des Bundes in geeignetem Umfang auch auf Künstlerinnen und Künstler anwendbar ist. Darüber finden derzeit Gespräche mit dem Bund statt. Falls das nicht möglich sein sollte, werden wir über eine NRW-spezifische Lösung nachdenken“, sagt Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Aktuell können Kulturschaffende, denen durch die aktuelle Krise das Einkommen wegbricht, zur Sicherung ihres Lebensunterhalts vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung erhalten. Wer zwischen 1. März und 30. Juni 2020 Corona-bedingt einen Antrag auf Grundsicherung stellt, für den gelten erleichterte Zugangsvoraussetzungen.
Alle Informationen rund um die Corona-Hilfen der Bundesregierung für Künstlerinnen und Künstler finden Sie unter: www.bundesregierung.de
Anträge für die Corona-Soforthilfe können direkt und digital beim nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium unter soforthilfe-corona.nrw.de gestellt werden. Alle Informationen rund um die „NRW-Soforthilfe 2020“ finden Sie unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Bitte beachten Sie hierzu die Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums von Donnerstag (9. April 2020): www.wirtschaft.nrw
Für die Beantragung der Leistungen der Grundsicherung stehen unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ vereinfachte Antragsformulare sowie weitere Informationen zur Verfügung.