Kommunen können für das nächste Jahr planen

Vorläufige Arbeitskreis-Rechnung zum Finanzausgleich 2016 veröffentlicht

24. Juli 2015

Das Kommunalministerium hat heute erste Zahlen bekannt gegeben. Voraussichtlich werden Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände im kommenden Jahr insgesamt Zuweisungen in Höhe von 9,982 Milliarden Euro und damit rund 313 Millionen Euro (3,24 Prozent) mehr erhalten als im Vorjahr. Diese Zahl basiert auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung für 2015 und ist somit noch vorläufig.

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Das Kommunalministerium hat heute erste Zahlen bekannt gegeben.

Voraussichtlich werden Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände im kommenden Jahr insgesamt Zuweisungen in Höhe von 9,982 Milliarden Euro und damit rund 313 Millionen Euro (3,24 Prozent) mehr erhalten als im Vorjahr. Diese Zahl basiert auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung für 2015 und ist somit noch vorläufig.

Ab diesem Jahr wird die sogenannte „1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)“ sowie die vorläufige Rechnung der kommunalen Spitzenverbände zum kommunalen Finanzausgleich durch eine „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ ersetzt. Sie ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen dem Kommunalministerium und dem Finanzministerium mit den Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel der Änderung des Verfahrens ist es, den nordrhein-westfälischen Kommunen eine frühzeitige Orientierung über das nächste Gemeindefinanzierungsgesetz zu geben. Damit können die Kommunen zeitiger ihren Haushalt planen und gleichzeitig wird die doppelte Arbeit vermieden.
 
Die „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ kann unter www.mik.nrw.de abgerufen werden. Dort ist auch eine erste Übersicht zur voraussichtlichen Zahlung der Solidaritätsumlage im Jahr 2016 verfügbar. Erläuterungsbeispiel zur Arbeitskreis-Rechnung Gemeindefinanzierungsgesetz 2016Hinweis: Bitte beachten Sie die Hinweise in den Fußnoten.

Die Gemeinde/die Stadt/der Kreis ……… erhält im Jahr 2016 voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von insgesamt ............................Euro [1].
Das sind ...............................Euro [2] (...... Prozent) [3] mehr/weniger als im Vorjahr. An Schlüsselzuweisungen ist im Jahr 2016 ein Betrag in Höhe
von .......................Euro [4] vorgesehen. Die Steuerkraft/Umlagekraft der Stadt/Gemeinde/des Kreises ...................... stieg/sank
um .............................Euro [5] (............Prozent)[6] auf ........................Euro [7].

Fußnoten:
[1] einsetzen Betrag aus Anlage 1 (Spalte 8), und Anlage 4 (Spalte 6)
[2] einsetzen Betrag aus Anlage 2 und 5 (Spalte 5)
[3] einsetzen Prozentzahl aus Anlage 2 und 5 (Spalte 6)
[4] einsetzen Betrag aus Anlage 1 und 4 (Spalte 3)
[5] einsetzen Betrag aus Anlage 2 und 5 (Spalte 9)
[6] einsetzen Prozentzahl aus Anlage 2 und 5 (Spalte 10)
[7] einsetzen Betrag aus Anlage 2 und 5 (Spalte 8) Weitere Informationen Mehr Informationen zum kommunalen Finanzausgleich finden Sie im Internetauftritt des Ministerium für Inneres und Kommunales unter: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/kommunaler-finanzausgleich/gfg-2016.html

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