Kommunalwahl 2020
Landeswahlausschuss entscheidet über Beschwerden
Der Landeswahlausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter (Vorsitzender) und zehn Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags. Angehört werden in der Sitzung die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge sowie die Wahlleiter/innen der betroffenen Städte bzw. Kreise.
Am Donnerstag,13. August 2020, findet um 10.30 Uhr im Landtag Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung sind Beschwerden gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse der kreisfreien Städte und Kreise, durch die Wahlvorschläge für Wahlen zum Oberbürgermeister und zum Landrat, zu den Kreistagen sowie zu den Räten und Bezirksvertretungen zurückgewiesen bzw. zugelassen wurden.
Dem Landeswahlausschuss liegen insgesamt elf Beschwerden vor. Sie betreffen die kreisfreien Städte Dortmund, Hagen, Herne, Köln, Leverkusen und Mönchengladbach sowie die Kreise Euskirchen und Warendorf. Das teilte der Landeswahlleiter Wolfgang Schellen heute (12. August 2020) in Düsseldorf mit. Betroffen sind Wahlvorschläge der Alternative für Deutschland (AfD) und der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) sowie der Wählergruppe „Internationale Liste Leverkusen“. Zudem wird über nicht zugelassene Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl in Mönchengladbach und für die Landratswahl im Kreis Warendorf verhandelt.
Neben formalen Aspekten geht es inhaltlich beispielsweise darum, ob Wahlvorschläge Bestand haben, bei denen die nächsthöhere Parteigliederung Einspruch gegen die Listenaufstellung eines Kreisverbands eingelegt hat.
Auch über die Anerkennung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge und das Vorliegen einer ausreichenden Anzahl wird im Einzelfall zu entscheiden sein.
Der Landeswahlausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter (Vorsitzender) und zehn Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags. Angehört werden in der Sitzung die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge sowie die Wahlleiter/innen der betroffenen Städte bzw. Kreise.
Die Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind abschließend. Lediglich im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl besteht dann noch eine Anfechtungsmöglichkeit mit dem Ziel, die Gültigkeit der Wahl zu überprüfen.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Kommunalwahl am 13. September 2020 finden Sie unter www.wahlen.nrw.