Kommunale Spitzenverbände und Schulministerium unterstützen Schulentwicklungsplanung über Gemeindegrenzen hinweg
Leitfaden „Interkommunale Zusammenarbeit erfolgreich gestalten“
Ein mit der demografischen Entwicklung vielerorts verbundener Schülerrückgang, die gegenläufige Entwicklung durch verstärkte Zuwanderung und Veränderungen im Schulwahlverhalten der Eltern stellen Träger öffentlicher Schulen vor beträchtliche Herausforderungen.
Ein mit der demografischen Entwicklung vielerorts verbundener Schülerrückgang, die gegenläufige Entwicklung durch verstärkte Zuwanderung und Veränderungen im Schulwahlverhalten der Eltern stellen Träger öffentlicher Schulen vor beträchtliche Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund haben der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW und das Ministerium für Schule und Weiterbildung gemeinsam einen Leitfaden zur interkommunalen Zusammenarbeit für die Träger öffentlicher Schulen vorgelegt.
Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen: „Die Städte sind bestrebt, ihren Bürgerinnen und Bürgern ein modernes und alle Abschlüsse umfassendes Schulangebot zur Verfügung zu stellen. Interkommunale Abstimmungsprozesse sind hierfür heute mit Blick auf effizienten und effektiven Ressourceneinsatz sowie gleiche Bildungschancen eine wichtige Voraussetzung. Zusammenarbeit statt Konkurrenz lautet das Motto – im Interesse der Kinder und Jugendlichen.“
„Schulentwicklungsplanung ist etwas, das alle Städte und Gemeinden im Kreis betrifft. Damit hier keiner für sich allein steht, zeigt dieser Leitfaden, wie man die Abstimmung im Kreis und mit der Aufsicht produktiv gestaltet,“ so Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen.
Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen: „Eine zwischen den betroffenen Kommunen abgestimmte Schulentwicklungsplanung kann den Anforderungen einer sich verändernden Bildungslandschaft gerecht werden, ohne dass von staatlicher Seite Einfluss genommen werden muss. Der Leitfaden ist daher auch ein Instrument zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.“
Schulministerin Löhrmann betonte: „Das Land will die kommunalen Schulträger zu einer gebietsübergreifenden Schulentwicklungsplanung ermutigen und das interkommunale Denken stärken.“ Dies gelte vor allem in den Landesteilen, in denen Kommunen im Bereich der weiterführenden Schulen nicht mehr verschiedene Schulformen in alleiniger Trägerschaft vorhalten können.
Im Mittelpunkt der Handreichung steht die erfolgreiche Planung und Umsetzung von kommunalen Schulentwicklungsprozessen über Gemeindegrenzen hinweg. Auf 40 Seiten werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Instrumente interkommunaler Zusammenarbeit beschrieben. Erläutert wird u.a. auch das neue Instrument der „Regionalen Schulplanungskonferenz“, in der sich die regionalen Akteure austauschen können. Praktische Hinweise für die erfolgreiche Gestaltung von Moderationsprozessen runden den Praxisleitfaden ab.
Mit der Vorlage dieser Handreichung wird einer Anregung der Bildungskonferenz des Landes Nordrhein-Westfalen entsprochen. Diese hat am 30. Oktober 2015 mit der Empfehlung „Gelingensbedingungen für interkommunale Zusammenarbeit stärker kommunizieren“ die kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium für Schule und Weiterbildung gebeten, eine Handreichung zu erarbeiten, wie Prozesse interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich der Schulentwicklungsplanung erfolgreich gestaltet werden können.
Der Leitfaden „Interkommunale Zusammenarbeit erfolgreich gestalten“ steht auf der Internetseite unter www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Interkommunale-Zusammenarbeit zum Download bereit.
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