Keine Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal - Bundesrat billigt Einbringung eines Gesetzesentwurfs für Nordrhein-Westfalen beim Deutschen Bundestag
Der Minister der Justiz Peter Biesenbach hat heute vom Bundesrat die Zustimmung zu einem Gesetzentwurf zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal erhalten.
Der Minister der Justiz Peter Biesenbach hat heute vom Bundesrat die Zustimmung zu einem Gesetzentwurf zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal erhalten. Der Entwurf beruht auf einer Initiative der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Minister Peter Biesenbach: „Nordrhein-Westfalen hat erkannt, dass hier eine rechtssichere Regelung fehlt. Die neue Vorschrift ermöglicht dem Vorsitzenden das Ergreifen von Maßnahmen, um den ungestörten Ablauf der Sitzung zu gewährleisten.“
Der vorliegende Entwurf sieht eine Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes um eine Regelung vor, nach der bei der Verhandlung beteiligte Personen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen. Bislang sieht das geltende Recht lediglich die Möglichkeit vor, dass Gerichte im Einzelfall Anordnungen treffen können, nicht jedoch ein grundsätzliches Verschleierungsverbot vor Gericht. Das nunmehr beabsichtigte Verbot soll für Parteien, Zeugen und andere am Verfahren beteiligte Personen gelten.
Der Minister der Justiz dazu: „Das Gericht muss sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik der Verfahrensbeteiligten ausschöpfen können, um den Sachverhalt bestmöglich aufzuklären. Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Person oder der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben ist bei einer verschleierten Person nicht zuverlässig möglich. Wenn ein Zeuge plötzlich ganz blass wird, zu schwitzen beginnt oder unsicher in eine andere Richtung blickt, müssen Richter das bei der Bewertung einer Aussage berücksichtigen können.“