Keine Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal
Der Minister der Justiz Peter Biesenbach stellt heute im Bundesrat den Gesetzentwurf zum Verbot der Gesichtsverhüllung vor. Der Entwurf beruht auf einer Initiative der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Der Minister der Justiz Peter Biesenbach stellt heute im Bundesrat den Gesetzentwurf zum Verbot der Gesichtsverhüllung vor. Der Entwurf beruht auf einer Initiative der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Peter Biesenbach vor der Länderkammer: „Das Gericht muss Mimik und Gestik klar erkennen können. Im Gerichtssaal zählt die nackte Wahrheit, die niemand verbergen darf. Gesichtsverhüllungen sind mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar und deshalb im Gericht tabu.“
Deshalb soll das Gerichtsverfassungsgesetz um eine Regelung ergänzt werden, wonach bei der Verhandlung beteiligte Personen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen.
Der Nordrhein-Westfalen/Bayern-Antrag soll den Gerichten eine rechtssichere Regelung an die Hand geben. Mit dem Gesetzesantrag setzen Nordrhein-Westfalen und Bayern einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni 2018 um.
Bislang sieht das Gesetz lediglich die Möglichkeit vor, dass Gerichte nur im Einzelfall Anordnungen treffen können, nicht jedoch ein grundsätzliches Verschleierungsverbot vor Gericht. Das Verbot soll für Parteien, Zeugen und andere am Verfahren beteiligte Personen gelten.
Peter Biesenbach: „Wenn einem Zeugen der Schweiß auf der Stirn steht oder die Gesichtszüge entgleiten, müssen Richter das bei der Bewertung einer Aussage berücksichtigen können. Ohne Mimik und Gestik ist eine Aussage wenig bis gar nichts wert.“