Hochschulen und Land gestalten gemeinsam Zukunft und Entwicklung des Hochschulsystems

Nordrhein-Westfalen erhält erstmals Landeshochschulentwicklungsplan

16. September 2016

Viele Herausforderungen für die nordrhein-westfälischen Hochschulen betreffen nicht nur einzelne Universitäten und Fachhochschulen, sondern das Hochschulsystem als Ganzes. Die erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgaben erfordert eine umfassende Entwicklungsplanung für den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen.

Schule und Bildung

Viele Herausforderungen für die nordrhein-westfälischen Hochschulen betreffen nicht nur einzelne Universitäten und Fachhochschulen, sondern das Hochschulsystem als Ganzes. Die erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgaben erfordert eine umfassende Entwicklungsplanung für den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen.
 
Um dieser gemeinsamen Verantwortung von Land und Hochschulen gerecht zu werden, wurde der Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP) als neues Instrument erarbeitet. Im LHEP haben Hochschulen und Land gemeinsam strategische Kernaussagen formuliert, ohne dabei Detailplanungen für einzelne Hochschulen vorzugeben.
 
Nach dem Beschluss des Landtags am 15. September 2016 kann der LHEP nun am 1. Januar 2017 in Kraft treten und gilt dann für fünf Jahre. Mit dem Einvernehmen des Landtags ist der LHEP nun fest verankert in der Planung und Prioritätensetzung für die Entwicklung des Landes Nord-rhein-Westfalen insgesamt.
 
Wissenschaftsministerin Schulze sagte: „Wir nehmen unseren gesetzlichen Gestaltungsauftrag und die Gesamtverantwortung des Landes für die Entwicklungsplanung des Hochschulwesens wahr. Der LHEP ist das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses unter enger Einbindung der Hochschulen. Zusammen mit allen Beteiligten werden wir nun den LHEP umsetzen und die weitere erfolgreiche Entwicklung des Hochschulsystems in Nordrhein-Westfalen gemeinsam gestalten.“
 
Ein konstanter und konstruktiver Dialog von Wissenschaftsministerium und Hochschulen prägte die rund einjährige Hauptarbeitsphase des LHEP. Einen weiteren wichtigen Beitrag zum LHEP leisteten die Empfehlungen eines Expertenrats mit externen Wissenschaftsvertreterinnen und -vertretern. Begleitet wurde der Prozess durch mehrere themenbezogene Anhörungen.
 
In den kommenden fünf Jahren sollen die im LHEP dargelegten Planungen durch konkrete Initiativen ausgefüllt werden, die in vielfältiger Weise an bestehende Aktivitäten anknüpfen können.
 
Durch die Definition von neun Handlungsfeldern werden innerhalb der übergreifenden Planung noch einmal besondere Akzente gesetzt. So wird zum Beispiel die Digitalisierung in der Lehre verstärkt vorangetrieben, um sowohl Studienqualität und Studienerfolg zu steigern als auch die Vereinbarkeit eines Studiums mit unterschiedlichen Lebenssituationen weiter zu verbessern. Ein weiterer Fokus gilt der intensiveren Zusammenarbeit von Wissenschaftseinrichtungen etwa bei gemeinsamen Forschungsprojekten, Lehrkooperationen oder der Nutzung von Infrastrukturen.
 
Die neun Handlungsfelder des LHEP im Überblick:
 
1) Differenzierung des Hochschulsystems
Die Hochschulen treiben ihre Profilbildung voran und legen Ziele und Maßnahmen der Profilbildung dar. Dabei setzen sich die Hochschulen auch damit auseinander, welche Entwicklungschancen für die eigene Institution im regionalen, nationalen und internationalen Kontext bestehen. Diese Überlegungen berücksichtigen insbesondere die Profile der benachbarten Wissenschaftseinrichtungen.
 
2) Aufteilung der Aufnahmekapazitäten zwischen Fachhochschulen und Universitäten im Verhältnis von 40 zu 60
Das Ministerium wird die Entwicklung der Studierendenzahlen analysieren und mit den Hochschulen beraten, welche Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen sind, um nach Auslaufen des Hochschulpakts ein Verhältnis von 40:60 bei der Aufteilung der Aufnahmekapazitäten zwischen Fachhochschulen und Universitäten in Nordrhein-Westfalen zu erreichen.
 
3) Steigerung des Studienerfolgs
Zur Steigerung des Studienerfolgs entwickeln die Hochschulen insbesondere die Studieneingangsphasen weiter, beginnend in den bei ihnen jeweils am stärksten von Abgängen betroffenen Studiengängen. Ziel ist, dass einerseits die Vermittlung studiernotwendiger Fähigkeiten gestärkt wird und andererseits die Studierenden durch individuelle Beratungsangebote darin unterstützt werden, eine qualifizierte Entscheidung über ihren Bildungsweg zu treffen und ggf. Alternativen zu erwägen, wenn Eignung und/oder Interesse für das aktuell betriebene Studium fraglich sind (alternativer Studiengang, alternativer Hochschultyp, Berufsausbildung alternativ zum Studium). Die Weiterentwicklung der Studieneingangsphasen wird durch ein Qualitätsmanagement begleitet, das Effektivität und Effizienz der Maßnahmen beurteilt und damit die Grundlage für die Identifikation und Weiterverbreitung von Erfolgsmodellen schafft. Teil des Qualitätsmanagements ist die durch Hochschulen und Ministerium gemeinsam vorangetriebene Verbesserung der Datengrundlage für das Verständnis von Studienverläufen, u.a. im Rückgriff auf ECTS-Punkte.
 
4) Digitalisierung in der Lehre
Bei der Gestaltung von Lehrangeboten werden die Chancen der Digitalisierung von den Hochschulen verstärkt genutzt. Dabei geht es sowohl um die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Lehrveranstaltungen (z.B. digitale Literatursammlungen, interaktive Übungsaufgaben) als auch um das Aufbereiten und Zugänglichmachen von Lehrinhalten (z.B. Übertragung, Aufzeichnung). Ziel ist, sowohl die Lehrveranstaltungen didaktisch weiter zu verbessern als auch die Zugangsbarrieren zum Studium zu verringern, etwa für berufstätige Studierende, Studierende mit familiären Verpflichtungen und Studierende mit Gesundheitsbeeinträchtigungen. Die Hochschulen identifizieren deshalb zunächst Lehr-veranstaltungen, die im Hinblick auf dieses Ziel ein besonderes Potential für eine Digitalisierung haben, um dort Pilotprojekte zu starten bzw. weiterzuentwickeln. Ziel ist, insgesamt in den nächsten Jahren ein belastbares Netzwerk zwischen den Hochschulen aufzubauen und zu verstetigen.
 
5) International wettbewerbsfähige Forschung
Die Hochschulen bauen ihre Forschungsstärke aus und treiben die Entwicklung international wettbewerbsfähiger Forschungsschwerpunkte weiter voran. Dabei kommen die spezifischen Profile der einzelnen Hochschulen zum Tragen. Besondere Chancen für die Profilbildung in der Forschung ergeben sich aus der Zusammenarbeit der Hochschulen untereinander sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
 
6) Wissenschaftliche Karrierewege
Die Hochschulen begleiten die Qualifizierungsphase der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Personalstrukturkonzepten. Hierzu werden typische Karrierewege weiter ausgestaltet und ein durchgängiges Beratungsangebot während der Qualifizierungsphase eingerichtet, das auch berufliche Optionen außerhalb der Wissenschaft berücksichtigt. Als Teil dieser Bestrebungen wird der Karriereweg zur Fachhochschulprofessur weiterentwickelt mit dem Ziel, die Übergänge zwischen Wissenschaft und Berufspraxis möglichst flexibel zu gestalten und gleichzeitig die Möglichkeiten der Personalentwicklung an den Fachhochschulen selbst zu stärken.
 
7) Ausbau der Kooperation im gesamten Wissenschaftssystem
Die Kooperation im gesamten Wissenschaftssystem wird intensiviert – durch den Ausbau kooperativer Forschungsprojekte, gemeinsame Berufungen, weitere übergreifende Strukturen der Doktorandenausbildung, eine verstärkte Beteiligung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler außeruniversitärer Forschungseinrichtungen an der Lehre, Vernetzungsinitiativen auch unter Beteiligung von Studierenden in und zwischen den Hochschulen sowie eine Zusammenarbeit bei Einrichtung und Betrieb wissenschaftlicher Infrastrukturen. Im Zuge dessen werden die Hochschulen und das Land auch die regulatorischen Rahmenbedingungen für Kooperationen analysieren und ggf. weiterentwickeln. Das Land wird sich um die Ansiedlung weiterer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bemühen und hierzu konkrete Initiativen gemeinsam mit den Hochschulen starten bzw. voran-treiben.
 
8) Kooperation in den „Kleinen Fächern“
Die Kooperation in den „Kleinen Fächern“ wird national und international systematisch ausgebaut. Zu diesem Zweck wird das Studienangebot in den „Kleinen Fächern“ an den nordrhein-westfälischen Hochschulen erfasst (aufbauend auf der Kartierung durch die Arbeitsstelle Kleine Fächer), und Fachvertreterinnen und  -vertreter beraten, welche Lehrkooperationen initiiert bzw. ausgebaut werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Möglichkeiten der Digitalisierung zur Überbrückung räumlicher Distanzen bei Lehrveranstaltungen. In der Forschung intensivieren die Hochschulen den standortübergreifenden Dialog zur Entwicklung gemeinsamer Projekte und Initiativen in den „Kleinen Fächern“. Begleitende Kommunikationsmaßnahmen sollen die Leistungen der „Kleinen Fächer“ noch sichtbarer machen.
 
9) Zusammenarbeit bei IT-Plattformen
Die Hochschulen identifizieren Potentiale für eine gemeinsame Spezifikation, Beschaffung und Betrieb von IT-Plattformen und definieren einen Entwicklungspfad zur Implementierung entsprechender Kooperationen. Hierbei soll der Zusammenschluss „Digitale Hochschule NRW“ als Forum genutzt werden. Die Kooperation kann sich dabei sowohl auf Verwaltungsaufgaben und Datenmanagement erstrecken als auch auf gemeinsame Initiativen bei der Digitalisierung in der Lehre.
 

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