Haushaltsabschluss 2022: Überschuss von 1,9 Milliarden Euro zur Schuldentilgung eingesetzt
Minister Dr. Optendrenk: Die zeitnahe Tilgung der Corona-Kredite hat hohe Priorität
Für das Jahr 2022 ergibt sich ein vorläufiger Jahresüberschuss von rund 1,9 Milliarden Euro.
Für das Jahr 2022 ergibt sich ein vorläufiger Jahresüberschuss von rund 1,9 Milliarden Euro. „Dieser kommt in voller Höhe dem Corona-Rettungsschirm zugute und wird für die Tilgung der Corona-Schulden eingesetzt“. Das teilte Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, heute in Düsseldorf mit.
Im Vollzug des allgemeinen Haushalts 2022 des Landes Nordrhein-Westfalen verbleibt ein Haushaltsüberschuss von rund 1,9 Milliarden Euro. Der allgemeine Haushalt kommt damit auch im Haushaltsjahr 2022 wie geplant ohne neue Schulden aus.
Der Haushaltsüberschuss ist auf das hohe Steueraufkommen in 2022 zurückzuführen. Die Steuereinnahmen des Landes belaufen sich im Haushaltsjahr auf rund 74,1 Milliarden Euro. Das sind 2,35 Milliarden Euro mehr als im Haushaltsplan 2022 vorgesehen und rund 896 Millionen Euro mehr als noch in der Herbststeuerschätzung 2022 prognostiziert.
Der Haushaltsüberschuss von rund 1,9 Milliarden wird in voller Höhe dem Sondervermögen „NRW-Rettungsschirm“ zugeführt und dort ausschließlich zur Tilgung verwendet. Der Bestand des Sondervermögens wird zur Abwicklung noch offener bewilligter Landesmaßnahmen und zur Tilgung von Krediten verwendet, die für den Rettungsschirm aufgenommen wurden und in den Jahren 2023 bis 2025 zur Refinanzierung anstehen.
„Die zeitnahe Tilgung der Corona-Kredite hat hohe Priorität. Die Verwendung des Jahresüberschusses aus 2022 hierzu zeigt, dass der Landesregierung die generationengerechte Rückzahlung am Herzen liegt“, sagte Minister Dr. Optendrenk. So wird nicht nur bereits in 2023 – und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant – mit der Tilgung der Kredite begonnen, sondern es werden in 2024 und, bei voraussichtlich noch vorhandenen Restmitteln, auch in 2025 deutlich höhere Tilgungen erfolgen als ursprünglich vorgesehen.
Hintergrund:
- Das vorliegende Zahlenwerk basiert auf dem vorläufigen Jahresabschluss vom 09. Januar 2023. Durch Abschlussbuchungen und Korrekturbuchungen sind bis zum endgültigen Jahresabschluss grundsätzlich noch Veränderungen möglich.
- Nordrhein-Westfalen trennt die Corona-bedingten Belastungen sauber und transparent vom allgemeinen Haushalt ohne Corona-bedingte Sondereffekte. Hierzu wurde im März 2020 vom Parlament einstimmig der am Kreditmarkt finanzierte NRW-Rettungsschirm mit einem Volumen von bis zu 25 Milliarden Euro eingerichtet, aus dem alle Maßnahmen zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanziert werden.