Haushalt 2025 und Nachtragshaushalt 2024 eingebracht: Finanzpolitische Weichenstellung für die Zukunft Nordrhein-Westfalens

Minister Dr. Optendrenk: Mit klaren Prioritäten schaffen wir Spielräume, um gezielt in die Zukunft zu investieren. So stellen wir sicher, dass der Haushalt 2025 nachhaltig und generationengerecht ist

13. September 2024
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Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk hat am Freitag, 13. September 2024 den Haushalt 2025 sowie den Nachtragshaushalt 2024 im Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht.

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Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk hat am Freitag, 13. September 2024 den Haushalt 2025 sowie den Nachtragshaushalt 2024 im Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht. 

Der Etat 2025 hat ein Volumen von 105,5 Milliarden Euro. Die Entwürfe für den Haushalt 2025 und den Nachtragshaushalt 2024 sehen eine klare Prioritätensetzung in den Bereichen Kinder, Bildung, Sicherheit und industrieller Transformation vor. 

Mit fast 42 Milliarden Euro erreichen die Aufwendungen für Bildung im kommenden Jahr einen neuen Rekordwert. Ein nochmaliges Plus von 2,7 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Weiterentwicklung und Förderung der frühkindlichen Bildung bleibt ein Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Bildungspolitik. Im Fokus steht zudem die Schaffung von 50.000 neuen Plätzen und fast 490 neuen Stellen im Offenen Ganztag. In Summe wird das Land im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für den Offenen Ganztag bereitstellen. Auch die Ausgaben im Bereich der Kinderbildung steigen weiter. Insgesamt werden in den beiden Bereichen Kinderbildung und Offener Ganztag mehr als 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Maßnahmen in Folge des Attentats von Solingen zu Sicherheit, Migration und Prävention können sich im Haushaltsplanentwurf 2025 noch nicht niederschlagen. Sie wurden von der Landesregierung am 10. September 2024 beschlossen und werden noch zu Änderungen des Haushaltsentwurfs 2025 führen. 

Haushaltsplanentwurf 2025

Gemeinsam mit einer klaren Prioritätensetzung zugunsten der nachfolgenden Generationen sorgt die vorgelegte Etatplanung dafür, dass der Staat auf allen Ebenen jederzeit handlungsfähig bleibt.

Minister Dr. Optendrenk: „Die Rahmenbedingungen sind schwierig. Trotzdem haben wir geliefert: Wir stellen uns den Herausforderungen und werden unseren strikten Kurs weiter fortsetzen. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik bedeutet in Zeiten knapper Kassen auch Sparsamkeit. Mit klaren Prioritäten und großer Ausgabendisziplin schaffen wir Spielräume, um gezielt in die Zukunft zu investieren. So vermeiden wir Strukturbrüche. Kinder, Bildung, Sicherheit und die industrielle Transformation stehen an erster Stelle. Zukunftsinvestitionen in unser Land haben weiter Priorität. Damit stellen wir sicher, dass der Haushaltsplanentwurf 2025 nachhaltig und generationengerecht ist.“

Ein weiterer großer Posten im Landeshaushalt betrifft die Kommunen. Auch sie erhalten mit dem Haushaltsplanentwurf für 2025 und der Finanzplanung für die Folgejahre weitere Planungssicherheit. Ab dem kommenden Jahr erfolgt zudem der Einstieg des Landes in die Altschuldenlösung für die Kommunen mit jährlich 250 Millionen Euro. Der Bund ist nunmehr aufgefordert, sich an einer Altschuldenlösung zu beteiligen.

Minister Dr. Optendrenk: „Die Landesregierung hält Wort. Wir lassen auch unsere Kommunen nicht alleine. Mit Leistungen in Höhe von 38 Milliarden Euro geht mehr als jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt an die Gemeinden und Gemeindeverbände.“

Mit dem Haushaltsplanentwurf 2025 haben die Ressorts insgesamt erhebliche Anstrengungen unternommen und gegenüber der fortgeschriebenen Finanzplanung Einsparungen in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro erbracht. Wie im Bundeshaushalt und den Etats fast aller Länder sehen die Planungen zudem die Nutzung der im Rahmen der Schuldenbremse möglichen Kreditermächtigung aus der Konjunkturkomponente vor. Die vorläufige Konjunkturkomponente beläuft sich für 2025 auf 1,34 Milliarden Euro. Sie wird nach der Herbststeuerschätzung 2024 turnusmäßig überprüft werden. 

Wachstumsschwäche sorgt für erhebliche Steuermindereinnahmen

Die deutsche Volkswirtschaft hinkt im europäischen Vergleich beim Wachstum weiter hinterher. Seit dem 3. Quartal 2021 konnte die deutsche Wirtschaft kein nennenswertes Wachstum mehr erzielen. Bei dem vom Internationalen Währungsfonds für 2024 prognostizierten Wachstum ist die deutsche Wirtschaft Schlusslicht unter den G7-Staaten. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die öffentlichen Haushalte.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Eine solch langanhaltende Phase geringen Wachstums ist ein deutliches Anzeichen für eine strukturelle Wachstumskrise der deutschen Wirtschaft. Die Bundesregierung hat einen stringenten Kurs zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftswachstums bislang vermissen lassen. Die Folgen sind eine zurückhaltende Investitionstätigkeit der Unternehmen und eine anhaltende wirtschaftspolitische Unsicherheit. Auch Nordrhein-Westfalen muss in diesem und in den Folgejahren knapper kalkulieren.“

Die Wachstumsschwäche der Wirtschaftsleistung in Deutschland schlägt sich auch im Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung nieder. Bund, Länder und Kommunen müssen in den nächsten Jahren mit deutlich weniger Steuereinnahmen rechnen als im Rahmen der letzten Herbststeuerschätzung angenommen. Nach der Regionalisierung der Frühjahrs-Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ muss Nordrhein-Westfalen für das laufende Haushaltsjahr 2024 mit Steuermindereinnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro und in 2025 mit Steuermindereinnahmen von rund 1,3 Milliarden Euro rechnen. 

Bundesmaßnahmen erhöhen Druck auf Landeshaushalt weiter

Neben diesen konjunkturbedingten Steuermindereinnahmen kommen dauerhafte Haushaltsverschlechterungen im Umfang von 4 Milliarden Euro jährlich durch die von der Bundesregierung Ende 2022 getroffenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen und die dauerhaften Mehrausgaben für Wohngeld plus und das Deutschland-Ticket auf den Landeshaushalt zu.

Weitere sich bereits abzeichnende Belastungen konnten im aktuellen Haushaltsentwurf 2025 noch keine Berücksichtigung finden: Der Bund plant das Steuerfortentwicklungsgesetz und weitere steuerliche Gesetzesinitiativen, die den nordrhein-westfälischen Landeshaushalt ab 2025 mit zusätzlichen Steuermindereinnahmen von knapp 1 Milliarde Euro belasten würden. Bis zum Jahr 2028 würden die Steuerausfälle sogar auf über 2 Milliarden Euro im Jahr ansteigen.

Minister Dr. Marcus Optendrenk: „Obwohl die Verantwortung für die Wirtschafts- und Konjunkturpolitik in Deutschland allein dem Bund zufällt, sollen Länder und Kommunen die teuren Konjunkturprogramme des Bundes über Steuermindereinnahmen in erheblichem Maße mitfinanzieren. Mir scheint, in Berlin konzentriert man sich mittlerweile so aufs „Bestellen“, dass man das „Bezahlen“ ganz vergessen hat. Das ist weder eine faire noch eine verantwortliche Haushaltspolitik und kann nicht funktionieren. Besonders bedenklich ist dieses Vorgehen auch noch deshalb, weil die von der Bundesregierung erwartete konjunkturelle Wirkung ihrer Wachstumsinitiative in keiner Weise gesichert ist. Trotz des immensen finanziellen Beitrags von Ländern und Kommunen droht die Wirkung vieler Bundesmaßnahmen einfach zu verpuffen.“

Nachtragshaushalt 2024

In Reaktion auf die anhaltend schwache Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und entsprechend negative Prognosen der Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Frühjahrsprojektion sieht der Nachtragshaushalt 2024 erstmalig die Nutzung der Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse vor. 

Diese wird eingesetzt für den Ausgleich der prognostizierten Steuerausfälle wie auch für zwangsläufige Mehrausgaben. In welchem Umfang die Konjunkturkomponente und die damit möglichen Kreditermächtigungen am Jahresende tatsächlich in Anspruch genommen werden, wird sich im Lichte der weiteren Konjunkturentwicklung zeigen. 

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