Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus verabschiedet - Ministerin Kampmann: Unser Engagement ist wichtiger denn je
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschiedet.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschiedet. Das Konzept beinhaltet insgesamt 166 präventive Maßnahmen, darunter Projekte, Kooperationen, Förderungen. Um die Kommunen in ihrem Engagement zu unterstützen, stellt das Land im Haushalt 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen wurden gemeinsam von allen Ministerien der Landesregierung unter breiter Beteiligung von Initiativen und Organisationen erarbeitet.
Das Spektrum ist vielfältig: So wird u.a. die präventive Arbeit der Fußballfanprojekte gegen Rechtsextremismus und Rassismus durch Fortbildungen verstärkt. Aber auch Antirassismus-Trainings in der Kinder- und Jugendarbeit sollen gezielt gefördert und die mobilen Beratungsteams und Opferberatungen finanziell besser ausgestattet werden. Als 2012 die regierungstragenden Parteien die Entwicklung dieses Handlungskonzeptes beschlossen haben, war das unter dem Eindruck der Morde der rechtsextremen Terrorzelle NSU geschehen. „Gegenwärtig erleben wir mit der Zuwanderung von geflüchteten Menschen eine einzigartige Solidarität, aber auch ein Erstarken rechtsextremer Propaganda sowie rassistisch motivierte Straftaten. Unser entschiedenes Engagement für eine demokratische, weltoffene Gesellschaft, gegen Rechtsextremismus und Rassismus ist wichtiger denn je“, so Ministerin
Christina Kampmann.
Das Handlungskonzept hat unter anderem diese Schwerpunkte gesetzt:
- Das präventive Handeln vor Ort unterstützen: 2016 stellt das Land zusätzlich zwei Millionen Euro zur Verfügung, um die Kommunen in ihrem Engagement zu unterstützen.
- Opferberatung und Perspektive der Betroffenen stärken:
Opfer rechtsextremer Gewalt, deren Angehörige und Zeugen benötigen Unterstützung. Um dem Bedarf der beiden Opferberatungsstellen in Dortmund und Düsseldorf Rechnung zu tragen, erhöht die Landesregierung die jährliche Förderung um 70.000 Euro. - Die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus dauerhaft unterstützen: Die Landeskoordinierungsstelle wird ab 2016 mit vier Personalstellen ausgestattet.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote ausbauen:
Initiativen vor Ort brauchen gezielte Unterstützung. Mit dem Haushalt 2016 fördert das Land die fünf mobilen Beratungsstellen mit zusätzlich 250.000 Euro. Seit 2013 erhalten sie über die bestehende Bundesförderung hinaus Landesmittel in Höhe von 200.000 Euro. - Den Dialog zwischen Staat und Zivilgesellschaft weiterentwickeln: Das „Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus“ bietet eine Plattform für den Dialog zwischen Staat und Bürgern, der weiterentwickelt werden soll.
- Verwaltungen und Organisationen sensibilisieren: Professionelle und ehrenamtliche Akteure sollen für den Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus besser qualifiziert werden.
- Informations- und Erfahrungsaustausch stärken:
Zum Austausch von Informationen und Praxiserfahrungen hatte die Landesregierung bereits 2014 eine eigene Plattform (www.nrweltoffen.de) geschaffen. Dieses Informationsangebot soll weiter ausgebaut werden.
Das Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus kann von der Website www.nrweltoffen.de herunter geladen werden.
Hintergrund:
Der Anspruch, ein integriertes Handlungskonzept zu entwickeln und die Präventionsarbeit zu stärken, geht zurück auf den Koalitionsvertrag 2012.Auf der Grundlage von zehn Regionalkonferenzen mit Initiativen und Bündnissen, Schulen, der Jugendhilfe sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalpolitik und Verwaltungen sind Bedarfe in der Prävention von Rechtsextremismus und Rassismus festgestellt und anschließend Ziele sowie Maßnahmen entwickelt worden.
Dies wurde von allen Ministerien getragen. Eine Projektgruppe im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat den Entwicklungsprozess organisiert. Das Handlungskonzept hat eine Laufzeit von drei Jahren. Anschließend wird die Landesregierung die Umsetzung bilanzieren.
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