Günstige Wohnungsbaudarlehen für Einbruchschutz
Das Land hat mit dem Förderjahr 2017 die Finanzierung von baulichen Maßnahmen zum Einbruchschutz verbessert. Die Fördermaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude können jetzt als Einzelmaßnahmen sowohl im Rahmen der altengerechten Modernisierung (Reduzierung von Barrieren und Verbesserung der Sicherheit im und am Gebäude) ohne Sozialbindungen als auch im Rahmen der energetischen Modernisierung mit Sozialbindungen gefördert werden.
Das Land hat mit dem Förderjahr 2017 die Finanzierung von baulichen Maßnahmen zum Einbruchschutz verbessert. Die Fördermaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude können jetzt als Einzelmaßnahmen sowohl im Rahmen der altengerechten Modernisierung (Reduzierung von Barrieren und Verbesserung der Sicherheit im und am Gebäude) ohne Sozialbindungen als auch im Rahmen der energetischen Modernisierung mit Sozialbindungen gefördert werden.
„Wir wollen es den Einbrechern schwer und den Bewohnern leichter machen. Deshalb schieben wir einen Riegel vor und unterstützen Eigentümer bei der baulichen Verbesserung des Einbruchschutzes“, sagte Bauminister Michael Groschek.
Baulicher Einbruchschutz wird in der Regel durch Austausch von Türen und Fenstern oder durch Verbesserung der Schließmechanik erreicht. Aber auch Türspione oder mit Bewegungsmeldern gekoppelte Beleuchtungen passen in das Vorbeugeprogramm.
Die Programme gelten für ganz NRW. Bei Mietwohnungen können 80 Prozent und bei selbst genutztem Eigentum 85 Prozent der anerkannt förderfähigen Kosten finanziert werden. Pro Wohnung sind Förderdarlehen bis zu 40.000 Euro möglich, jedoch muss das Darlehen mindestens 1.500 Euro betragen. Die Darlehenskonditionen entsprechen den üblichen Konditionen der Wohnraumförderung des Landes (zurzeit 0,5 Prozent Zinsen plus 0,5 Prozent Verwaltungskosten p.a., 2 Prozent Tilgung) und können bis zu 25 Jahre festgeschrieben werden.
Wer Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent in Anspruch nehmen will, muss bei selbstgenutztem Wohneigentum die Einkommensgrenzen bzw. im Mietwohnungsbau die Sozialbindungen der Wohnraumförderung einhalten. Die Antragstellung läuft über die jeweiligen kommunalen Wohnungsbauförderungsämter, die Mittel werden von der NRW.BANK verwaltet.