Grundsteuer: Weitere Unterstützung für Kommunen kommt

Das Land liefert weiteren Service für Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der Steuerreform / Minister Dr. Optendrenk: Größtmögliche Transparenz und umfassende Hilfe

27. Juni 2024
Marcus Optendrenk

Die Landesregierung komplettiert aktuell ihre Serviceleistungen rund um die Umsetzung der Grundsteuerreform für die Kommunen unseres Landes. In der vergangenen Woche hat das Ministerium der Finanzen die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Finanzen

Die Landesregierung komplettiert aktuell ihre Serviceleistungen rund um die Umsetzung der Grundsteuerreform für die Kommunen unseres Landes. In der vergangenen Woche hat das Ministerium der Finanzen die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. An diesem Donnerstag kündigte Minister Dr. Marcus Optendrenk in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags an, nun auch alle der Berechnung dieser Referenz-Hebesätze zugrundeliegenden Daten zu veröffentlichen. „Wir machen vollkommen nachvollziehbar, wie die aufkommensneutralen Hebesätze ermittelt wurden, und schaffen somit größtmögliche Transparenz“, erklärt Dr. Optendrenk. „So optimieren wir unser Unterstützungsangebot für die Städte und Gemeinden weiter und begleiten sie auf dem Weg zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.“

Die entsprechenden Daten sind auf der Webseite www.grundsteuer.nrw.de veröffentlicht. Unter dem Reiter „Informationen für Kommunen“ werden unter anderem die Ermittlungsmodalitäten erläutert und die Berechnungsgrundlagen (Hebesatz 2024, Grundsteuermessbetragsvolumen je Kommune, Anzahl der kommunalen Fälle) als Downloaddateien zur Verfügung gestellt. Auch die Rechenformeln sind hier zu finden.

Zudem wird Nordrhein-Westfalen Anfang Juli als erstes Land das Grundsteuermessbetragsverzeichnis bereitstellen. Das Grundsteuermessbetragsverzeichnis beinhaltet alle für die jeweilige Kommune zu diesem Zeitpunkt gültigen Aktenzeichen und Messbeträge sowie die Daten, welche auch bei der regelmäßigen Datenübermittlung der Grundsteuermessbeträge enthalten sind (z.B. Daten zum Grundstückseigentümer), und kann sowohl zum Abgleich als auch als Grundlage für die Grundsteuerfestsetzungen ab 2025 genutzt werden. Das Grundsteuermessbetragsverzeichnis wird den Kommunen über ELSTER bereitgestellt.

Minister Dr. Optendrenk bekräftigt: „Unsere Zusage gilt: Auch bei der Formulierung von Satzungsbegründungen sowie bei der Programmierung der IT werden wir die Kommunen unterstützen. Die letzten Meter bei der Grundsteuerreform bewältigen wir gemeinsam.“

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