Grundsteuer: Gemeinsame Reform notwendig

Jahrzehnte alte Berechnungsmodelle erweisen sich als verfassungswidrig/Minister Lienenkämper: Bund und Länder sind aufgerufen, eine zukunftsfeste Lösung zu erarbeiten

10. April 2018

Mit dem heutigen Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt worden, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten.

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Mit dem heutigen Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt worden, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. „Bund und Länder sind nun aufgerufen, zeitnah eine zukunftsfeste Lösung zu erarbeiten“, sagte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
 
Dabei komme es darauf an, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen rechtssicher, fair und aufkommensneutral auszugestalten. Die Kommunen erhalten bundesweit rund 14 Milliarden Euro aus dieser Steuerart. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen davon etwa 3,6 Milliarden. „Wir werden jetzt genauso zügig wie sorgfältig ausloten, wie die Reformmodelle aussehen sollen“, erläuterte Lienenkämper.
 
Das heutige Bundesverfassungsgerichts-Urteil hat zur Folge, dass in Deutschland rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden müssen. „Dabei wird es auch darauf ankommen, die notwendige Infrastruktur aufzubauen, um diese Aufgabe stemmen zu können“, betonte Minister Lienenkämper.

 

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