Gleichberechtigtes Miteinander von gewählten Integrationsräten und Ratsmitgliedern / Minister Jäger: Mit dem neuen Gesetz haben Migranten in den Kommunen eine stärkere Stimme
Die Integration von Migrantinnen und Migranten kommt in Nordrhein-Westfalen einen entscheidenden Schritt voran: Der Landtag beschloss am vergangenen Donnerstag das „Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden“. „Hiermit wollen wir den kommunalen Integrationsräten mehr Möglichkeiten geben, vor Ort politisch mitzuwirken und sich auf kommunaler Ebene Gehör zu verschaffen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Die neuen Vorschriften regeln das Zusammenwirken der gewählten Vertreter mit den Ratsmitgliedern. „Die Reform würdigt die wichtige Arbeit der kommunalen Integrationsräte und verbessert deren rechtliche Rahmenbedingungen“, erklärte der Minister. Zukünftig werden die Integrationsräte am Tag der Kommunalwahl gewählt. „Wir werten damit die Wahl der Integrationsräte auf. Davon versprechen wir uns eine höhere Wahlbeteiligung, wodurch die Integrationsräte einen stärkeren Rückhalt bekommen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
Die Integration von Migrantinnen und Migranten kommt in Nordrhein-Westfalen einen entscheidenden Schritt voran: Der Landtag beschloss gestern Abend das „Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden“. „Hiermit wollen wir den kommunalen Integrationsräten mehr Möglichkeiten geben, vor Ort politisch mitzuwirken und sich auf kommunaler Ebene Gehör zu verschaffen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Die neuen Vorschriften regeln das Zusammenwirken der gewählten Vertreter mit den Ratsmitgliedern. „Die Reform würdigt die wichtige Arbeit der kommunalen Integrationsräte und verbessert deren rechtliche Rahmenbedingungen“, erklärte der Minister.
Zukünftig werden die Integrationsräte am Tag der Kommunalwahl gewählt. „Wir werten damit die Wahl der Integrationsräte auf. Davon versprechen wir uns eine höhere Wahlbeteiligung, wodurch die Integrationsräte einen stärkeren Rückhalt bekommen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger.
Darüber hinaus wird der Kreis der aktiv Wahlberechtigten erweitert. So sollen künftig auch Deutsche, die noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, wahlberechtigt sein. Genauso wie alle eingebürgerte Deutsche oder deutsche Kinder ausländischer Eltern. Bislang konnten Eingebürgerte nur an der Wahl teilnehmen, wenn der Zeitpunkt der Einbürgerung nicht länger als fünf Jahre zurück lag. „All diese Menschen, die nun das aktive Wahlrecht haben, dürfen ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen und sich auf diese Weise in die kommunalpolitische Diskussion einbringen“, freut sich Minister Jäger über die stärkere Partizipation der Migrantinnen und Migranten.
Ferner ist zukünftig der Integrationsrat als einziges Organisationsmodell in der Gemeindeordnung vorgesehen. Die bislang bestehende Möglichkeit des Rates, anstelle des Integrationsrates als Regelmodell einen Integrationsausschuss zu bilden, in dem die Ratsmitglieder die Mehrheit und den Vorsitz stellen und der auch nur beschlussfähig ist, wenn die Ratsmitglieder in der Mehrheit sind, wird nicht weiter fortgeführt.
„Die Integrationsräte sind das Modell, das sich bewährt und klar durchgesetzt hat“, erklärte der Minister. „Mit dem Gesetz wird nicht nur ein gleichberechtigtes Miteinander von Vertretern der Migrantinnen und Migranten und den Ratsmitgliedern erreicht, die Integrationsräte bekommen darüber hinaus eine einheitliche Stimme.“
Weitere Vorschriften verbessern die Arbeitsbedingungen der Integrationsratsmitglieder. Eine Stellvertretung für die gewählten Mitglieder und die Ratsmitglieder wird zugelassen. Der Rat kann ferner einen Rahmen festlegen, innerhalb dessen der Integrationsrat über ihm zugewiesene Haushaltsmittel entscheiden kann.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.
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