Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Krisenbewältigung“ im Landtag eingebracht
Zusammen mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2022 soll ein Sondervermögen von bis zu 5 Milliarden Euro bereitgestellt werden / Minister Dr. Optendrenk: Klarheit und Sicherheit für die Menschen im Land
Die Landesregierung hat am Mittwoch, 7. Dezember 2022, die Entwürfe zum zweiten Nachtragshaushalt 2022 und zum NRW-Krisenbewältigungsgesetz beim Landtag eingebracht.
Die Landesregierung hat am Mittwoch, 7. Dezember 2022, die Entwürfe zum zweiten Nachtragshaushalt 2022 und zum NRW-Krisenbewältigungsgesetz beim Landtag eingebracht. Damit wird das parlamentarische Beratungsverfahren für die Bereitstellung eines Sondervermögens von bis zu 5 Milliarden Euro zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Gang gesetzt. Dies ist notwendig, da viele Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen mehr und mehr unter den mittelbaren Folgen, insbesondere den stark gestiegenen Energiepreisen und der hohen Inflation, leiden und ein deutlicher Einbruch der Wirtschaftsleistung erkennbar wird. Im Zusammenhang mit diesen beiden Gesetzentwürfen ist zudem geplant, nicht nur für das Jahr 2022, sondern auch für das Jahr 2023 das Bestehen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Haushaltsverfassungsrechts durch den Landtag feststellen zu lassen.
Die Errichtung eines Sondervermögens ist erforderlich geworden, nachdem sich in den letzten Wochen immer deutlicher abgezeichnet hat, dass die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine Nordrhein-Westfalen härter treffen als andere Länder. Dies liegt vor allem daran, dass die nordrhein-westfälische Wirtschaftsstruktur durch viele Grundstoffindustrien geprägt ist, die besonders energieintensiv sind. Hierzu gehören insbesondere die Metallverarbeitende und die Chemische Industrie, die aufgrund der hohen Energiekosten, die nicht unmittelbar und vollständig an die Endabnehmer weitergereicht werden können, erheblich unter Druck geraten sind, Verluste einfahren oder gar ihre Produktion ganz oder teilweise einstellen mussten. Das Ende der russischen Gaslieferungen und die zuletzt massiven Preissteigerungen bei Gas und Strom stellen vor diesem Hintergrund eine erhebliche, zunehmend existenzbedrohende Belastung für Bevölkerung, Institutionen, öffentliche Stellen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dar.
Die skizzierte Ausgangslage beruht mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und der russischen Reaktion der Einschränkung von Gaslieferungen auf äußeren Einflüssen, die sich der staatlichen Kontrolle des Landes entziehen. Dies führt insbesondere in Nordrhein-Westfalen zu einer Beeinträchtigung für Bürger und Unternehmen sowie der Wirtschaftsabläufe in einem nun absehbaren extremen Ausmaß.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die Landesregierung fährt auf Sicht. Das wurde im gesamten Verfahren der Haushaltsaufstellung 2023 immer wieder betont. Mit den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs und der Energiekrise für Nordrhein-Westfalen, die auch in den Prognosen renommierter Wirtschaftsforschungs-Institute nunmehr zum Ausdruck kommen, hat sich eine neue Situation ergeben, die ein schnelles Handeln der Landesregierung erfordert.“
Aufgrund dieser Gesamtentwicklung geht die Landesregierung von einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Haushaltsverfassungsrechts aus und schlägt daher dem Landtag die Errichtung des Sondervermögens „Krisenbewältigung“ vor. Damit wird es möglich, noch in 2022 mit ersten Krisenbewältigungsmaßnahmen zu beginnen.
„Mit der Errichtung des Sondervermögens „Krisenbewältigung“ reagiert die Landesregierung besonnen und entschlossen auf die zugespitzte Situation. Es ist wichtig, dass die Politik gerade in Krisenzeiten für Klarheit und Sicherheit sorgt. Hierauf müssen sich die Menschen im Land verlassen können. Das Ziel unserer Landesregierung ist es, durch Investitions- und Hilfsprogramme die nordrhein-westfälische Volkswirtschaft zu stabilisieren und die Krisensituation für Menschen und Unternehmen abzupuffern“, sagte Minister Dr. Optendrenk. Es gelte, drohende Produktionsverlagerungen in Länder mit niedrigeren Energiekosten zu verhindern. Dazu müssen kurzfristige Unternehmenshilfen umgesetzt und die Transformation der Wirtschaft beschleunigt werden, um von fossilen Energieträgern unabhängiger zu werden.
„Die weitere kurz- und mittelfristige Wirtschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen wird hinter dem Bundestrend zurückbleiben. Es ist erkennbar, dass der russische Angriffskrieg für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen und auch für die staatliche Finanzlage gravierende Folgen hat“, so der Minister weiter. Zur Bewältigung der Krisen in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine wird die Landesregierung daher bereits jetzt und kurzfristig aktiv in die Stabilisierung der nordrhein-westfälischen Volkswirtschaft eingreifen und entsprechende Hilfsprogramme zeitnah auflegen. Diese Hilfsprogramme müssen einerseits bestehende Lücken der Bundeshilfsprogramme, der Strom- und Gaspreisbremse sowie der zusätzlichen Härtefallfonds schließen. Andererseits gilt es mit Blick auf die besondere Situation in Nordrhein-Westfalen darüber hinausgehen, damit Unternehmen die schwierige Situation im Winter bewältigen.
Ein weiterer Fokus liegt darauf, die soziale Infrastruktur und den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft zu erhalten. Hierzu sollen insbesondere für soziale Einrichtungen und Institutionen sowie ehrenamtliche Strukturen die Auswirkungen der Energiekrise abgemildert werden.
„Über die einzelnen Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“ finanziert werden, wird Landtag in der erprobten und bewährten Weise beraten und transparent entscheiden“, erläuterte Minister Dr. Optendrenk weiter.
Es ist beabsichtigt, den 2. Nachtragshaushalt 2022 und das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Krisenbewältigung sowie auch erste Maßnahmen zur Krisenbewältigung am 20. Dezember 2022 im Parlament zu beschließen.