Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 ist verfassungsgemäß

10. Mai 2016

Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW in Münster hat die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 zurückgewiesen.

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Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW in Münster hat die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 zurückgewiesen. „Das schafft endlich Rechtssicherheit“, sagte Innenminister Ralf Jäger. „Wir werden jetzt die Urteilsbegründung genau analysieren, um auch künftig verfassungskonforme gesetzliche Grundlagen für die Gemeindefinanzierung sicherzustellen.“
 
Die Kommunen hatten insbesondere geltend gemacht, dass der im Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 geregelte Finanzausgleich sie in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletze. Der Verfassungsgerichtshof hat dazu jetzt entschieden, dass der Finanzausgleich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

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