Fünfter Änderungsvertrag unterschrieben – Landesregierung und jüdische Gemeinden bekräftigen ihre Partnerschaft

21. März 2017
Fünfter Änderungsvertrag unterschrieben – Landesregierung und jüdische Gemeinden bekräftigen ihre Partnerschaft

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die Vertreterinnen und Vertreter des Landesver­bandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogen-Gemeinde Köln und des liberalen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben in Düsseldorf den fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Landesverbänden unterzeichnet.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die Vertreterinnen und Vertreter des Landesver­bandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogen-Gemeinde Köln und des liberalen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben in Düsseldorf den fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Landesverbänden unterzeichnet.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: „Diese Unterzeichnung ist ein starkes Symbol für die neu gewachsene Selbstverständlichkeit jüdischen Lebens in Deutschland. Damit vertiefen die Landesregierung und die jüdischen Landesverbände in Nordrhein-Westfalen das freundschaftliche Verhältnis untereinander. Es ist und bleibt ein großes Anliegen der Landesregierung, die jüdische Gemeinschaft zu unterstützen.“

Die derzeit 22 jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben rund 28.000 Mitglieder. Im Rahmen des fünften Änderungsvertrages wird die Landesleistung ab 2018 auf insgesamt 17 Millionen Euro jährlich erhöht - von zuletzt ca. 8 Millionen Euro pro Jahr. Damit beteiligt sich das Land an den Ausgaben der jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen für deren religiöse und kulturelle Bedürfnisse und ihre Verwaltung. Grundlage für die Landesleistung ist ein Vertrag, der 1992 zwischen dem Land NRW und den jüdischen Verbänden geschlossen wurde. Demnach verpflichtet sich das Land, die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, die ihnen nach der Tradition des Judentums obliegen.

Außerdem stärkt das Land die jüdischen Gemeinden mit dem fünften Änderungsvertrag sowohl in Fragen der Sicherheit, als auch bei baulichen Maßnahmen:

Zum einen steigen die Mittel für Sachleistungen im Zusammenhang mit Wachdiensten von derzeit 2,7 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro pro Jahr. Diese fließen künftig als Pauschale in die 17 Millionen Euro Landesleistung mit ein. Das Bauministerium erstattet wie bisher Ausgaben für Erstausstattung, Ersatzbeschaffung und Wartung im Bereich der baulichen Sicherheit.

Zum anderen wird die Landesregierung künftig neben Mitteln für den Synagogenbau auch Geld für Umbau und Renovierung von jüdischen Einrichtungen bereitstellen, da inzwischen einige Gebäude baufällig geworden sind. Ab 2018 stehen dafür zusätzlich 3 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird bis 2028 Jahr für Jahr um jeweils 200.000 Euro steigen und so schließlich bei 5 Millionen Euro liegen.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: „Ich freue mich, dass wir uns so schnell und einvernehmlich mit den jüdischen Gemeinden und Verbänden über die Anpassung des Vertrags geeinigt haben. Das ist das Ergebnis eines vertrauensvollen und steten Dialogs, an dem die Landesregierung auch künftig festhalten wird.“

Dr. Oded Horowitz, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein: „Die heute unterzeichneten Änderungen werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die vielfältigen Leistungen der jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in Kultus- und Bildungsangelegenheiten, für junge wie ältere Menschen und Familien trotz wachsender Herausforderungen auch künftig aufrechterhalten werden können.“

Hanna Sperling, Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe: „In Nordrhein-Westfalen hat sich die größte jüdische Gemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland etabliert. Dies ist auch ein Ergebnis der besonders guten Beziehungen zwischen der jüdischen Seite und der Landespolitik. Dafür sind die jüdischen Gemeinden sehr dankbar.“
Abraham Lehrer, Vorstandsmitglied der Synagogen-Gemeinde Köln und Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland: „Wir werten es als ein starkes Signal, dass die Landesregierung die positive und zukunftssichernde Entwicklung jüdischen Lebens in unserem Bundesland als Bereicherung betrachtet und die dafür benötigten Mittel bereitstellt.“

Als neuer Partner tritt die Vertretung der liberalen Gemeinden, der Landesverband Jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V., dem Vertrag bei. „Der Beitritt zum Staatsvertrag unterstreicht die inzwischen vorhandene religiöse Vielfalt innerhalb der hiesigen jüdischen Gemeinschaft und unterstützt die liberalen Gemeinden beim weiteren Aufbau ihrer benötigten Infrastrukturen“, so Sonja Guentner, Vorsitzende des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V.


    
 

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