Fünf Millionen Euro für digitale Lehr- und Lernformate: OERContent.nrw geht in die zweite Runde
Förderlinie unterstützt die hochschulübergreifende Zusammenarbeit bei E-Learning-Angeboten – Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Oktober 2021
Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass digitale Lehrformate und frei zugängliche Lerninhalte im Netz wichtiger sind denn je. Aus diesem Grund schreibt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit der Digitalen Hochschule NRW bereits zum zweiten Mal die Förderlinie OERContent.nrw mit einem Volumen in Höhe von fünf Millionen Euro aus.
Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass digitale Lehrformate und frei zugängliche Lerninhalte im Netz wichtiger sind denn je. Aus diesem Grund schreibt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit der Digitalen Hochschule NRW (DH.NRW) bereits zum zweiten Mal die Förderlinie OERContent.nrw (Open Education Resources) mit einem Volumen in Höhe von fünf Millionen Euro aus. Mit der Förderlinie sollen die Entwicklung, Umsetzung und Verbreitung qualitativ hochwertiger digitaler Lehr- und Lernmaterialien an den öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden.
OERContent.nrw ist die größte bundesweite Förderlinie für offene Bildungsressourcen. Die Bewerbungsfrist für die Anträge läuft bis zum 31. Oktober 2021.
Bereits im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der ersten Ausschreibung 18 Konzepte von Hochschulen mit einem Fördervolumen von insgesamt 10,5 Millionen Euro für die digitale Lehre gefördert. Künftig soll OERContent.nrw jährlich ausgeschrieben werden, um die Entwicklung und Nachnutzung von digitalen Lehr- und Lernmaterialien kontinuierlich zu unterstützen.
„Die Förderlinie OERContent.nrw unterstützt die hochschulübergreifende Zusammenarbeit bei E-Learning-Angeboten und trägt nachhaltig zu einer Kultur des Teilens von Lehrinhalten an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bei. Ziel ist, die Vernetzung und den Wissensaustausch durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrenden der unterschiedlichen Hochschulen zu fördern. Das kommt vor allem den Studierenden zu Gute, denen das Lernmaterial frei zugänglich und kostenfrei zur Verfügung steht“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Um einen Antrag auf eine Fördersumme von bis zu 500.000 Euro zu stellen, müssen sich Lehrende von mindestens drei verschiedenen Hochschulen zusammenschließen. Sollten sich mindestens sechs Hochschulen dazu verpflichten, die erfolgreiche Bearbeitung der Materialien durch Studierende curricular anzurechnen, können sogar bis zu 1,5 Millionen Euro beantragt werden. Bei den Anträgen kann es sich um Online-Kurse oder Online-Self-Assessments oder auch um strukturierte Sammlungen von Einzelmaterialien handeln, die Studierende bei der Erreichung ihrer Lernziele unterstützen.
Durch die Förderlinie soll der Nutzen von frei zugänglichen Lehr- und Lernangeboten für Lehrende und Studierende erkennbar und erfahrbar werden. Antragsberechtigt sind alle hauptamtlich selbstständig Lehrenden der staatlichen Kunst- und Musikhochschulen, der Universitäten und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Förderdauer beträgt maximal zwei Jahre.
Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive der Landesregierung stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft den Hochschulen über die Digitale Hochschule NRW bis 2021 jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro und danach bis auf Weiteres jeweils 35 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Informationen zu den neuen Förderlinien und allen Programmen der Digitalisierungsoffensive finden Sie hier.