Fördervereinbarungen über 3,6 Millionen Euro pro Jahr: Land NRW sorgt bei Kultureinrichtungen in Köln und Bonn für Planungssicherheit

8. März 2017

Kulturministerin Christina Kampmann hat in Köln und Bonn zwei Fördervereinbarungen in Höhe von jährlich insgesamt mehr als 3,6 Millionen Euro unterzeichnet, die beiden Kommunen langfristige Planungssicherheit für wichtige kulturelle Einrichtungen geben. Dies gab die Ministerin gemeinsam mit der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker und dem Bonner Oberbürgermeister Ashok Sridharan bekannt. Danach erhält die Stadt Köln knapp zwei Millionen Euro, die Stadt Bonn profitiert von 1,6 Millionen Euro.

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Kulturministerin Christina Kampmann hat in Köln und Bonn zwei Fördervereinbarungen in Höhe von jährlich insgesamt mehr als 3,6 Millionen Euro unterzeichnet, die beiden Kommunen langfristige Planungssicherheit für wichtige kulturelle Einrichtungen geben. Dies gab die Ministerin gemeinsam mit der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker und dem Bonner Oberbürgermeister Ashok Sridharan bekannt. Danach erhält die Stadt Köln knapp zwei Millionen Euro, die Stadt Bonn profitiert von 1,6 Millionen Euro.
 
„Die Fördervereinbarungen ermöglichen beiden Städten, das kulturelle Angebot auf einem hohen Niveau zu halten. Das ist ein wichtiges kulturpolitisches Ziel der Landesregierung. Einrichtungen wie Theater und Orchester sind besonders in Zeiten, in denen unsere Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst vor großen Herausforderungen stehen, wichtige Orte der Debatte und Begegnung. Wir wollen mit den heutigen Vereinbarungen ein klares Zeichen setzen und die künstlerische und personelle Substanz der kommunalen Orchester- und Theaterlandschaft erhalten und weiterentwickeln“, sagte Kulturministerin Christina Kampmann.
 
In der Domstadt erhalten die Kölner Bühnen einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.534.000 Euro. Daneben wird das Gürzenich-Orchester ab 2017 ebenfalls mit 455.000 Euro gefördert. Die Vereinbarungen laufen bis einschließlich der Spielzeit 2019/2020. In beiden Summen ist ein jährlicher Zuschuss von jeweils 25.000 Euro für theaterpädagogische Maßnahmen enthalten. Zu den Bühnen Köln gehören die Sparten Schauspiel und Oper, die bereits mehrfach ausgezeichnet wurden sowie bedeutende internationale Tanzgastspiele. Das vom Land ebenfalls geförderte Gürzenich-Orchester zählt zu den führenden Orchestern Deutschlands im Konzert- und Opernbereich.
 
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker, erklärte: „Ich möchte mich für die kontinuierliche monetäre Unterstützung der Kölner Bühnen und des Gürzenich-Orchesters durch das Land Nordrhein-Westfalen im Namen aller Kölnerinnen und Kölner herzlich bedanken. Für mich ist der Abschluss dieser Vereinbarungen ein wichtiges Bekenntnis der Stadt Köln und des Landes NRW für ein gemeinsames, partnerschaftliches Engagement in der Kulturförderung. Als Partnerin freue ich mich auf den weiteren Diskurs zur Verstetigung und zum Ausbau solcher Vereinbarungen.“
 
In der Bundesstadt Bonn wird das Theater der Stadt Bonn bis einschließlich der Spielzeit 2021/22 jährlich mit einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.321.000 Euro gefördert. Das Beethoven-Orchester erhält bis 2022 jährlich derzeit 304.100 Euro. Bei beiden Förderungen ist ein jährlicher Sonderzuschuss für theaterpädagogische Maßnahmen in Höhe von 25.000 Euro enthalten. Das Theater Bonn bietet unter anderem zahlreiche Eigenproduktionen aus Oper, Schauspiel und im Bereich Kinder- und Jugendtheater. Das Beethoven-Orchester Bonn blickt auf eine 110-jährige Geschichte zurück und präsentiert häufig ausgefallene Programme.
 
„Mit der Fördervereinbarung bekommen das Theater der Stadt Bonn und das Beethoven-Orchester trotz der angespannten Haushaltslage Planungssicherheit für die kommenden fünf Jahre. Sie stärkt den Kulturstandort Bonn als Beethovenstadt und sichert Arbeitsplätze. Die Stadt wird sich deshalb frühzeitig für eine Fortsetzung des Theater- und Orchesterpaktes einsetzen“, sagte der Oberbürgermeister der Stadt Bonn, Ashok Sridharan.
 
Die Fördervereinbarungen sind Teil des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Kulturfördergesetzes, mit dem mehr Planungssicherheit, Transparenz und Partizipation in der Kulturpolitik geschaffen werden soll. Daneben geht die Vereinbarung auch zurück auf den 2013 geschlossenen Theater- und Orchesterpakt NRW, der ein wesentliches Fundament für die Stärkung und Weiterentwicklung des Kulturlandes Nordrhein-Westfalen darstellt.
 
Die erste Fördervereinbarung wurde im August 2015 mit den Städten Krefeld und Mönchengladbach unterzeichnet. In der vergangenen Woche wurde eine Vereinbarung mit der Stadt Gelsenkirchen geschlossen. Weitere Kommunen sollen folgen.
 
Weitere Informationen: www.mfkjks.nrw
 

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