Finanzierung des Krisenbewältigungsprogramms der Landesregierung steht: Kabinett beschließt Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2023 / Entlastung und Stabilität in unsicheren Zeiten

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: Haushaltsrechtlicher Rahmen zur Umsetzung des 3-Säulen-Krisenbewältigungprogramms der Landesregierung ist eine kraftvolle Antwort der Landesregierung auf die aktuellen Herausforderungen

8. November 2022
Ein Stapel Euro-Münzen vor einem Euroschein

Das Landeskabinett hat eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 beschlossen. Die Ergänzungsvorlage zum derzeit dem Landtag zur Abstimmung vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2023 war erforderlich, da zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2023 die Maßnahmen des Bundes zur Krisenbewältigung und die Finanzierungsbeiträge der Länder noch nicht feststanden.

Finanzen

Das Landeskabinett hat am Dienstag (8. November 2022) eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 beschlossen. Die Ergänzungsvorlage zum derzeit dem Landtag zur Abstimmung vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2023 war erforderlich, da zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2023 die Maßnahmen des Bundes zur Krisenbewältigung und die Finanzierungsbeiträge der Länder noch nicht feststanden. Mit der nun beschlossenen Ergänzungsvorlage wird diesen Besonderheiten Rechnung getragen. Auch die Ergebnisse der zwischenzeitlich erfolgten Herbst-Steuerschätzung konnten in der Ergänzungsvorlage abgebildet werden. Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wie angekündigt, ergänzen wir nun den im letzten Monat vorgelegten Basis-Haushalt 2023 und ermöglichen so nicht nur die Umsetzung des Entlastungspakets des Bundes, sondern stellen auch noch einmal erhebliche finanzielle Mittel für ein eigenes Krisenbewältigungsprogramm in Nordrhein-Westfalen bereit. Wir nutzen dafür alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und lösen bestehende Rücklagen auf. Die Menschen und Unternehmen im Land können sicher sein: Wir werden auch künftig helfen, wo es nötig ist.“

Die Komponenten der Ergänzungsvorlage im Einzelnen:

Die Ergänzungsvorlage setzt die Oktober-Steuerschätzung, das Entlastungspaket III der Bundesregierung und die Ergebnisse der Besprechung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler vom 2. November 2022 um. Die Umsetzung von Oktober-Steuerschätzung und Steuerrechtsänderungen des Entlastungspakets III ergeben gegenüber der Einschätzung vom Mai Steuermindereinnahmen von 990 Millionen Euro. Außerdem stellt das Land zur Umsetzung des Entlastungspakets III zusätzliche Ausgaben zur Abfederung der strukturellen Mehrbelastungen der Wohngeld­empfänger in Höhe von 836 Millionen Euro und für das Deutschland-Ticket in Höhe von 560 Millionen Euro bereit. An beiden Maßnahmen beteiligt sich der Bund zur Hälfte.

Wichtiger Teil der Ergänzungsvorlage ist das landeseigene 3-Säulen-Krisenbewältigungs­programm der Landesregierung, das im direkten Anschluss an die Besprechung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler entwickelt wurde. Für das 3-Säulen-Krisenbewältigungsprogramm stellt das Land 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Minister Dr. Optendrenk: „Mit der Ergänzungsvorlage schaffen wir den haushaltsrechtlichen Rahmen zur Umsetzung des 3-Säulen-Krisenbewältigungsprogramms und sind damit sofort handlungsfähig. Noch immer ist die Ausgestaltung der Härtefallregelungen des Bundes unklar. Sobald der Bund seine Arbeit getan hat, können unsere Ressorts passgenaue Lösungen und Ergänzungen entwickeln. Vorgesehen ist, die notwendigen Ausgaben im Einzelnen mit der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses zu beschließen.“

Das 3-Säulen-Programm der Landesregierung:

Die drei Säulen des Landesprogramms umfassen erstens die Krisenhilfe – also die komplementäre Hilfe des Landes an den Stellen, an denen die Bundesprogramme nicht ausreichen –, zweitens die Verbesserung der Krisenresilienz – also die Verbesserung der Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen – und drittens die Krisenvorsorge – also die Beschleunigung des Strukturwandels zur Reduktion der Energieabhängigkeit, damit das Land die Krise gestärkt bewältigt.

Der Etat ist damit weiterhin durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die daraus resultierende Energiekrise mit stark steigenden Energiekosten und die noch nicht vollständig überwundene Corona-Pandemie geprägt. Für Corona-bedingte Krisenbewältigungs­maßnahmen sind in der Ergänzungsvorlage rd. 1,3 Milliarden Euro veranschlagt.

„In 2023 werden wir 200 Millionen Euro tilgen. Auch für die Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2023 nimmt die Landesregierung daher keine neuen Schulden auf. Wir greifen dabei auf unsere vorhandenen Rücklagen zurück, darunter auch auf den verbleibenden Bestand des Corona-Rettungsschirms, der zum 31.12.2022 beendet wird. Damit setzen wir unseren Kurs solider Finanzen fort“, stellt Minister Dr. Optendrenk klar.

„Wir setzen unseren erfolgreichen Weg für Nordrhein-Westfalen konsequent fort und liefern eine kraftvolle Antwort auf die Krisen und großen Herausforderungen“, so der Minister weiter: „Wir sind gut gerüstet für die aktuellen Krisen ebenso wie für wichtige Zukunftsthemen. Nordrhein-Westfalen hat die politische und finanzielle Kraft auch in Krisenzeiten.“

Eckdaten der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurfs 2023

Eckdaten

Haushaltsplanentwurf 2023

Ergänzungsvorlage 2023

in Mrd. EUR

Haushaltsvolumen

93,4

104,7

Steuereinnahmen

75,4

74,4

Steuerfinanzierungsquote

80,7 v.H.

74,8 v.H.

Personalausgaben

32,1

32,1

Personalausgabenquote

34,3 v.H.

32,2 v.H.

Investitionsausgaben

9,9

9,9

Investitionsquote

10,5 v.H.

10,0 v.H.

Nettotilgung

0

0,2

 

Hinweis: Der Anstieg des Haushaltsvolumens von 93,4 Millionen Euro um 11,3 Milliarden Euro auf 104,7 Milliarden Euro ist in Höhe von 10 Milliarden Euro lediglich haushaltstechnisch begründet durch die Vereinnahmung und Verausgabung des Bestands des Sondervermögens im Landeshaushalt.

Nähere Erläuterung: Der Anstieg ist im Einzelnen darauf zurückzuführen, dass der verbleibende Bestand des Sondervermögens in Höhe von 5 Milliarden Euro im Haushalt vereinnahmt (Einnahme +5 Milliarden Euro), der Krisenbewältigungsrücklage zugeführt (Ausgabe +5 Milliarden Euro) und eine Entnahme aus der Krisenbewältigungsrücklage (Einnahme +4,96 Milliarden Euro) zur Finanzierung des 3-Säulen-Programms der Landesregierung (Ausgabe +3,5 Milliarden Euro), der Corona-bedingten Krisenbewältigungsmaßnahmen (Ausgabe +1,26 Mrd. Euro) und der Tilgungsausgaben (0,2 Milliarden Euro) getätigt wird.

 

 

 

 

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