Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Vom 17. bis 31. Dezember 2015 leitet die Finanzverwaltung keine belastenden Maßnahmen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein

9. Dezember 2015

Die Finanzämter führen keine Betriebsprüfungen durch und leiten auch keine Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.

Finanzen

Die Finanzämter in NRW wahren auch in diesem Jahr den Weihnachts­frieden. Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat im Rahmen eines Erlasses die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwal­tung angewiesen, in der Zeit von Donnerstag, 17. Dezember 2015 , bis Donnerstag, 31. Dezember 2015, keine Maßnahmen neu einzuleiten, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Belastung darstellen können.
 
Die Finanzämter führen keine Betriebsprüfungen durch und leiten auch keine Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.
 
Steuerbescheide werden in dieser Zeit versandt.
 

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