Familienministerin Paul trifft Unabhängige Beauftragte des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus
Ministerin Paul: Wir alle müssen bei Fällen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hinsehen und einschreiten
Ministerin Josefine Paul hat sich am heutigen Mittwoch (7. September) mit Kerstin Claus, der Unabhängigen Beauftragten des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Berlin ausgetauscht. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Frage, wie Kinder und Jugendliche noch besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können.
Ministerin Josefine Paul hat sich am heutigen Mittwoch (7. September) mit Kerstin Claus, der Unabhängigen Beauftragten des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Berlin ausgetauscht. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Frage, wie Kinder und Jugendliche noch besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können.
Ministerin Paul erklärte im Anschluss: „Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Vorreiter beim Kinderschutz. Wir haben das stärkste Kinderschutzgesetz und arbeiten kontinuierlich daran, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Denn Kinder brauchen eine Stimme, die ihre Interessen stärker vertritt als das bisher der Fall war. Starker Kinderschutz und starke Kinderrechte gehören zusammen. Daher schaffen wir die Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten. Ich bin daher sehr froh und dankbar, dass wir dabei mit Kerstin Claus als Unabhängige Beauftragte eine starke Partnerin an unserer Seite haben. Der Austausch mit Frau Claus ist für uns sehr wertvoll und hilfreich. Gleichzeitig ist und bleibt es die Aufgabe von jedem und jeder von uns, bei Fällen von sexualisierter Gewalt hinzusehen und einzuschreiten.“
Die Unabhängige Beauftragte, Kerstin Claus, sagte: „Es freut mich sehr, dass Nordrhein-Westfalen beim Kinderschutz so engagiert vorangeht und mit einem eigenen Landeskinderschutzgesetz die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen damit stark in den Fokus rückt. Ich begrüße insbesondere, dass die Landesregierung die Stelle einer oder eines Unabhängigen Beauftragten schaffen möchte. Es wäre wünschenswert, wenn darüber hinaus in NRW und in allen weiteren Ländern die Beteiligung von Betroffenen in Form von Landesbetroffenenräten fest verankert würde. Ihre Expertise sollte nicht nur auf Bundesebene, sondern auch vor Ort bei der Verbesserung von Prävention, Intervention und Hilfen einbezogen werden.“
Nordrhein-Westfalen hat die Anstrengungen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen massiv verstärkt. Mit dem Landeskinderschutzgesetz, das jüngst vom Landtag verabschiedet worden ist, wurden zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere denen in jüngerer Vergangenheit – aufgegriffen und konkrete Maßnahmen formuliert.
Das Landeskinderschutzgesetz regelt darüber hinaus erstmals Mindeststandards für die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen für den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Das Gesetz wird kontinuierlich weiterentwickelt. Das Land investiert in diesem und in den kommenden zwei Jahren insgesamt rund 224 Millionen Euro in die Umsetzung. Im Gesetz finden sich auch Maßnahmen aus dem Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Im Handlungs- und Maßnahmenkonzept und seiner Fortschreibung findet sich eine Übersicht zu den 66 Maßnahmen, die von den Ressorts der Landesregierung umgesetzt werden bzw. wurden oder sich in Planung befinden. Diese Maßnahmen und weitere Information erhalten Sie unter https://www.mkjfgfi.nrw/praevention-sexualisierter-gewalt.
Die Landesregierung hat zudem die Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ eingerichtet, die den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen, der Jugendarbeit, dem offenen Ganztag und weiteren Angeboten in der Kinder- und Jugendhilfe Informationen, Fortbildung und Beratung anbietet. Darüber hinaus ermöglicht die Fachstelle die Vernetzung von Fachkräften und Einrichtungen im Bereich des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen.
Gemeinsam mit anderen Bundesländern setzt sich Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz für eine Qualifizierungsoffensive für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer relevanter Berufsgruppen, die Stärkung der interdisziplinär ausgerichteten Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote sowie den Ausbau lokaler Netzwerke zum Kinderschutz ein. Darüber hinaus sollen insbesondere Kinder und Jugendliche in die Präventionsarbeit einbezogen und an der Erstellung von Schutzkonzepten beteiligt werden.
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