Europawahl 2019

Landeswahlleiter Schellen: Wahlbenachrichtigungen sind verschickt Briefwahlanträge jetzt stellen

7. Mai 2019
PHB Wahlen (veraltet)

Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen halten die Wahlämter der Gemeinden die Wählerverzeichnisse für die Europawahl zur Einsichtnahme bereit.

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Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen halten die Wahlämter der Gemeinden in dieser Woche (6. bis 10. Mai) die Wählerverzeichnisse für die Europawahl zur Einsichtnahme bereit. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Landeswahlleiter Wolfgang Schellen: „Alle, die bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, sollten sich bis spätestens Freitag (10. Mai) an ihre Gemeinde wenden, damit das Wählerverzeichnis noch rechtzeitig überprüft und gegebenenfalls berichtigt werden kann.“

„Wer gerne per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen möchte, kann die erforderlichen Unterlagen schon jetzt beantragen“, so der Landeswahlleiter.

Der Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen (Wahlscheinantrag) kann schriftlich, per Telefax, E-Mail oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können - mit schriftlicher Vollmacht - auch für eine andere Person beantragt werden.

Wer die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen will, sollte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben. Briefwahlanträge können im Wahlamt des Wohnorts abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot eine Eingabemaske eingerichtet.

Bürgerinnen und Bürger, die den Briefwahlantrag persönlich im Wahlamt der Gemeinde stellen wollen, sollten Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch werden ihnen die Unterlagen im Wahlamt unmittelbar ausgehändigt. „Praktisch ist, dass in diesem Fall die Briefwahl sofort an Ort und Stelle ausgeübt werden kann“, erläuterte der Landeswahlleiter.

Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden, sofern sie hierzu bevollmächtigt ist. Die Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen abholen.

Der Landeswahlleiter weist vorsorglich darauf hin, dass Briefwahlunterlagen grundsätzlich nur bis Freitag, den 24. Mai 2019, um 18 Uhr beim Wahlamt beantragt werden können.
 
Aktuelle und umfassende Informationen zur Europawahl am 26. Mai 2019 finden Sie unter www.wahlen.nrw.
 
 
 

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