Erhöhung der Durchschnittsbeträge für Lernmittel
Ministerin Gebauer: Erhöhung des Budgets für Schulbücher für eine zeitgemäße Ausstattung
Gerade im Bereich von Schulbüchern, inklusive digitaler Schulbücher, ist es von zentraler Bedeutung, eine angemessene und qualitativ hochwertige Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
Gerade im Bereich von Schulbüchern, inklusive digitaler Schulbücher, ist es von zentraler Bedeutung, eine angemessene und qualitativ hochwertige Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Deswegen hat die Landesregierung erstmals nach 18 Jahren zum Schuljahr 2021/22 die Durchschnittsbeträge für Schulbücher um 30 Prozent erhöht. Die Anpassung bezieht sich sowohl auf den Anteil für die Schulträger als auch der Eltern.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Zu einer Ausstattung, die unseren Ansprüchen gerecht wird, gehören selbstverständlich auch zeitgemäße Schulbücher – ob als herkömmliches Schulbuch oder als neues digitales Schulbuch mit all seinen zusätzlichen Möglichkeiten der Wissensvermittlung. Erstmals nach 18 Jahren steht dazu nun auch ein höheres Budget zur Verfügung, was der preislichen Entwicklung im Schulbuchsektor der vergangenen Jahre Rechnung trägt. Denn wie in vielen Bereichen hat auch hier gute Qualität ihren Preis, und die Schülerinnen und Schüler werden davon profitieren.“
Mit der Anhebung stehen landesweit rund 30 Millionen Euro mehr für Lernmittel zur Verfügung. Grundlage für die Anpassung der Schulbuchbeiträge ist eine entsprechende rechtliche Änderung der Verordnung über die Durchschnittsbeträge, die bereits letztes Jahr erfolgte, und nun zu diesem Schuljahr wirksam wird. Mit diesem Vorlauf konnten sich Schulträger und Eltern auf die neuen Beträge einstellen.
Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen erhalten von Seiten des Schulträgers Schulbücher zum befristeten Gebrauch, dabei übernimmt der Schulträger zwei Drittel des festgesetzten Durchschnittsbetrags und die Eltern ein Drittel. Dies gilt mittlerweile auch für digitale Schulbücher, die in der Regel über Lizenzen erworben werden. Digitale Endgeräte dagegen fallen nicht unter den Begriff der Lernmittel.
Die Durchschnittsbeträge waren zuletzt im Jahr 2003 angepasst worden. Die Neuregelung bezieht sich dabei nur auf den Inflationsausgleich der letzten Jahre in Bezug auf die Schulbuchkosten. Soziale Härtefälle werden abgefedert, da der Eigenanteil für Eltern, die Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch XII sind, entfällt.
Veranschaulicht anhand des folgenden Beispiels für die Sekundarstufe I bedeutet die 30-prozentige Anhebung konkret:
Durchschnittsbetrag pro Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr:
Bisher | Neu | |
Betrag Lernmittel | bis zu 78 Euro | bis zu 102 Euro |
Schulträgeranteil | bis zu 52 Euro | bis zu 68 Euro |
Eigenanteil Eltern | 26 Euro | 34 Euro |
Die Erhöhung der Durchschnittsbeträge wirkt sich demnach für Eltern von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I in einem Betrag von acht Euro pro Schuljahr aus.