Entlastung der Pflegekräfte: Landesregierung legt Vorschlag zur Änderung des Hochschulgesetzes vor
Gesetzesänderung ist Voraussetzung für einen „Tarifvertrag Entlastung“ für Fach- und Pflegebeschäftigte an den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen
Um Tarifverhandlungen zu einem „Tarifvertrag Entlastung“ für die Fach- und Pflegebeschäftigten an den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen, hat das Landeskabinett gestern (1. Juni 2022) eine Formulierungshilfe zur Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen und stellt diese den Fraktionen des Landtags zur weiteren parlamentarischen Beratung zur Verfügung.
Um Tarifverhandlungen zu einem „Tarifvertrag Entlastung“ für die Fach- und Pflegebeschäftigten an den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen, hat das Landeskabinett gestern (1. Juni 2022) eine Formulierungshilfe zur Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen und stellt diese den Fraktionen des Landtags zur weiteren parlamentarischen Beratung zur Verfügung. Die Gesetzesänderung ist notwendig, um den sechs Universitätskliniken den Austritt aus dem Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen (AdL NRW) zu ermöglichen, damit sie eigenständige Tarifverhandlungen führen können. Seit Mitte Mai sind die Universitätskliniken bereits mit der Gewerkschaft ver.di in Gesprächen zur Entlastung der Pflegebeschäftigten. Nach der ablehnenden Entscheidung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 2. Mai 2022 über einen entsprechenden Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen ist ihnen die Aufnahme von Tarifverhandlungen im Rahmen einer Mitgliedschaft im AdL NRW verwehrt.
Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sagt: „Es ist unser erklärtes Ziel, Tarifverhandlungen für eine wirksame Entlastung der Fach- und Pflegebeschäftigten an den Universitätskliniken zu ermöglichen. Da die TdL eigene Verhandlungen ablehnt, ist der Austritt der Kliniken aus dem Arbeitgeberverband hierfür die einzige Option. Mit der zügig ausgearbeiteten und heute vorgelegten Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes stellt die Landesregierung hierfür die Weichen und hält zugleich Wort. Ich bin zuversichtlich, dass schon bald Tarifverhandlungen starten können, die hoffentlich zu einer Verbesserung der Situation für das Personal an unseren Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen führen.“
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Wegen der Beschlusslage der TdL ist der Austritt der Universitätskliniken aus dem AdL NRW zwingend notwendig. Es gab keine andere Möglichkeit mehr, um den Weg für Tarifverhandlungen zu ebnen. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht, damit es für die Beschäftigten zu spürbaren Verbesserungen und Entlastungen kommen kann. Die weiteren Verhandlungen sind nun Sache der Tarifvertragsparteien und ich hoffe, dass hier für alle Seiten – für die Beschäftigten, für die Universitätskliniken sowie für die Patientinnen und Patienten – sehr bald vernünftige Vereinbarungen getroffen werden können. Wichtig ist zudem: Die Landesregierung steht zum Flächentarifvertrag, dessen Standards trotz des Austritts aus dem AdL NRW auch weiterhin für die Beschäftigten an den Universitätskliniken gelten sollen.“
Neben dem Austritt der Universitätskliniken aus dem AdL NRW soll die Gesetzesänderung auch die Gründung eines eigenen Arbeitgeberverbands der nordrhein-westfälischen Universitätskliniken ermöglichen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Beschäftigten der Universitätskliniken neben dem zusätzlichen Entlastungstarifvertrag bis zum Abschluss neuer Tarifverträge durch den neuen Arbeitgeberverband weiter in den bisher geltenden Tarifverträgen für die Beschäftigten des Landes – insbesondere dem TV-L – verbleiben. Ziel ist, auch künftig eine Schlechterstellung der Beschäftigten der Universitätskliniken gegenüber den sonstigen Landesbeschäftigten zu verhindern.
Zum Hintergrund:
In den landeseigenen Universitätskliniken gilt wie in 14 anderen Bundesländern der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Damit die Universitätskliniken und die Gewerkschaft ver.di Tarifverhandlungen über einen Entlastungstarifvertrag führen können, ist eine Zustimmung der zuständigen TdL notwendig.
Der AdL NRW hatte daher auf Wunsch der Landesregierung die TdL um Zustimmung zur Aufnahme von Tarifverhandlungen für einen Entlastungstarifvertrag gebeten. In ihrer Mitgliederversammlung am 2. Mai 2022 hat die TdL gegenüber dem AdL NRW jedoch ihre geltende Beschlusslage bekräftigt und die Aufnahme von über den TV-L hinausgehenden Verhandlungen über einen Entlastungstarifvertrag auf TdL-, Landes- und auf Ebene der Universitätskliniken abgelehnt.
Um den Verbleib der anderen Landesbeschäftigten im Tarifverbund der Länder zu sichern und gleichzeitig Verhandlungen an den Universitätskliniken möglich zu machen, ist eine Änderung des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen notwendig. Das Gesetz sieht aktuell noch die zwingende Mitgliedschaft der Universitätskliniken im AdL NRW vor, der Mitglied der TdL ist, wodurch wiederum die Bindung an die Beschlüsse der TdL begründet ist.
Mit der jetzt vom Landeskabinett vorgelegten Formulierungshilfe zur Änderung des Hochschulgesetzes können nun die weiteren parlamentarischen Beratungen im Landtag beginnen.
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