E-Government-Gesetz bringt NRW in eine neue Ära des digitalen Zeitalters

Innenminister Jäger: Bessere elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung

26. Juni 2015
Das Foto zeigt das getippte Wort "eGovernment" auf einer klassischen Schreibmaschine.

​Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen stellen die Weichen für die digitale Zukunft. Die Landesregierung hat jetzt das E-Government-Gesetz (EGovG NRW) auf den Weg gebracht.

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Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen stellen die Weichen für die digitale Zukunft. Die Landesregierung hat jetzt das E-Government-Gesetz (EGovG NRW) auf den Weg gebracht. „Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und zum Bürokratieabbau. Es verbessert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung“, sagte Innenminister Ralf Jäger. „Viele Behördengänge können sich die Menschen in NRW in Zukunft sparen. Gerade im digitalen Zeitalter ist das eine berechtigte Erwartung an eine moderne Verwaltung“, so der Innenminister weiter.

Verwaltungsangelegenheiten einfach, schnell und ortsunabhängig erledigen zu können, sollte im Internetzeitalter möglich sein. Dieses Ziel verfolgt das neue Gesetz: Vom Antrag bis zum Bescheid läuft alles elektronisch. So sind Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unabhängig von Öffnungszeiten der Behörden und sparen sich den Weg ins Amt. Die elektronischen Dienste ermöglichen es in Zukunft jedem, seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag online zu erledigen. So können alle Beteiligten Anfragen, Anträge und Genehmigungen mit Unterschrift schnell elektronisch austauschen, anstatt aufwändig Briefe zu verschicken.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Behörden des Landes bis 2022 ihre Akten elektronisch führen sollen. Damit werden auch eine elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des Verfahrensstandes möglich sein. Bei der Umsetzung des Gesetzes werden an-erkannte Sicherheitsstandards und der Datenschutz eine gewichtige Rolle spielen. Und auch die Nutzerfreundlichkeit wird besondere Aufmerksamkeit haben; dazu gehört insbesondere der barrierefreie Zugang zu den Verwaltungsangeboten.

Wie das E-Government-Gesetz konkret aussehen wird, wenn es in den Landtag eingebracht wird, kann jede Bürgerin und jeder Bürger noch selbst mit beeinflussen. Zeitgleich zur Anhörung von Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die in den nächsten Wochen erfolgen wird, können alle Interessierten ihre Meinung zu dem Gesetzesentwurf über die Onlineplattform https://www.egovg.nrw.de mitteilen, kommentieren, bewerten und sich miteinander austauschen.

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