Die Landesregierung unterstützt die Sportvereine bei der Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine durch ein Soforthilfeprogramm
Das Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 umfasst eine Hilfe für die Sportvereine und die sonstigen gemeinnützigen Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die durch krisenbedingte Energiemehrkosten belastet sind
Die Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg verursachten Energiekrise treffen auch die Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen hart.
Die Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg verursachten Energiekrise treffen auch die Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen hart. Daher wird die Landesregierung sie dabei unterstützen, die Energiemehrkosten, die durch Nutzung der Sportinfrastrukturen entstehen, aufzufangen.
Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen können zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge Zuschüsse im Rahmen einer Billigkeitsleistung beantragen. Dafür stellt das Land insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit.
Das Programm wird vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen abgewickelt. Dafür steht eine digitale Plattform zur Verfügung. Nähere Informationen finden sich zeitnah auf der Seite des Landessportbundes www.lsb.nrw.
Finanziert wird die Hilfe aus Mitteln des eingerichteten Sondervermögens zur „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“. Staatsekretärin Andrea Milz weist auf das am 20. Dezember 2022 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete Krisenbewältigungsgesetz NRW hin und betont: „Unsere Sportvereine sind wichtige Orte der gesellschaftlichen Teilhabe und leisten einen bedeutenden Beitrag zu unserem sozialen Miteinander. Sie sollen trotz hoher Energiepreise ihren Aufgaben auch im Winter nachkommen können.
Kontakt
Pressekontakt
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] stk.nrw.de |