Die elektronische Akte ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen eingeführt

5. April 2023
Bild Hände Frau am Laptop

In den 151 Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen wurde am Montag, 3. April 2023, die Einführung der e-Akte in Zivilsachen abgeschlossen.

Justiz

In den 151 Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen wurde am Montag, 3. April 2023, die Einführung der e-Akte in Zivilsachen abgeschlossen. Damit ist ein weiterer Meilenstein bei der Einführung der elektronischen Akte erreicht: Alle Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen führen ab sofort in Zivilsachen in mindestens einem Fachbereich ihre Akten elektronisch. Staatssekretärin der Justiz Dr. Daniela Brückner freute sich, dass auch das Amtsgericht Bottrop als eines von 129 Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen seit dem 3. April 2023 mit der e-Akte arbeitet:

„Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der nordrhein-westfälischen Justiz, dass die elektronische Akte schon jetzt in allen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeführt ist, weit vor der Frist des 1. Januar 2026. Das erleichtert die Arbeit innerhalb der Gerichte und die Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft. Diese guten Erfahrungen im Zivilbereich werden die weitere Einführung der elektronischen Akte in anderen Fachbereichen der Amtsgerichte zügig voranschreiten lassen.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Bottrop freuen sich, dass in wenigen Wochen auch die Familienabteilungen als weiterer Fachbereich mit der elektronischen Akte wird arbeiten können.

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