Das Upgrade fürs Laufbahnrecht: Modernisierung des öffentlichen Dienstes geht weiter

Innenminister Herbert Reul: Laufbahnrecht bekommt neuen Anstrich

11. Februar 2025
Herbert Reul

Der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen wird weiter modernisiert. Auf Vorschlag von Innenminister Herbert Reul hat das Kabinett am Dienstag einem Gesetzentwurf zugestimmt, welcher umfangreiche Änderungen im Landesbeamtengesetz und der Laufbahnverordnung vorsieht.

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Der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen wird weiter modernisiert. Auf Vorschlag von Innenminister Herbert Reul hat das Kabinett am Dienstag einem Gesetzentwurf zugestimmt, welcher umfangreiche Änderungen im Landesbeamtengesetz und der Laufbahnverordnung vorsieht. 

Innenminister Herbert Reul: „Das Laufbahnrecht bekommt einen neuen Anstrich. Der öffentliche Dienst muss für Arbeitnehmer interessant bleiben. Das heißt, um Fachkräfte zu binden und Nachwuchs zu gewinnen, müssen wir weiter die Arbeitsbedingungen verbessern und öffentliche Verwaltung schmackhaft machen. Denn heute wie morgen muss Verwaltung funktionsfähig bleiben.“ 

Konkret wird mit dem Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt gefördert. Die Personalstellen in den Behörden erhalten mehr Eigenverantwortung und werden in ihren Personalentscheidungen flexibler. Zudem werden rechtliche Hindernisse für Karriereentwicklung gesenkt und das Leistungsprinzip gestärkt. Des Weiteren werden die Durchlässigkeit sowie der Quereinstieg in die Laufbahnen gefördert. Um die Attraktivität des kommunalen Wahlamtes zu steigern, soll Beamtinnen und Beamten, die ein kommunales Wahlamt übernehmen, die Rückkehr in ihr altes Beamtenverhältnis ermöglicht werden. 

Die Laufbahnrechtsnovelle ist Bestandteil der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst. Das Dienst- und Laufbahnrecht wird nach der letzten großen Dienstrechtsmodernisierung im Jahr 2016 (Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - DRModG NRW - vom 14. Juni 2016, GV. NRW. S. 310) nun erneut an aktuelle Herausforderungen, an die neuste Rechtsprechung sowie an die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen angepasst.

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