Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft verleiht dem Promotionskolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen das Promotionsrecht
Feierlicher Festakt am 17. November in Essen - Ministerin Brandes: Eigenständiges Promotionsrecht stärkt die anwendungsorientierte Forschung und macht das Studium an einer HAW noch attraktiver
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft verleiht dem „Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ (Promotionskolleg NRW) das eigenständige Promotionsrecht. Damit kann das Promotionskolleg NRW als hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen (HAW) künftig eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade verleihen.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft verleiht dem „Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ (Promotionskolleg NRW) das eigenständige Promotionsrecht. Damit kann das Promotionskolleg NRW als hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen (HAW) künftig eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade verleihen. Bisher waren Promotionen für Studierende an HAW nur in Kooperation mit einer Universität möglich. Wissenschaftsministerin Ina Brandes wird die symbolische Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW am 17. November bei einem feierlichen Festakt in Essen vornehmen.
„Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind ein wichtiger Eckpfeiler der exzellenten Wissenschaftslandschaft Nordrhein-Westfalens. Sie binden ein praxisnahes Studienangebot, innovative Forschung und eine enge Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft zusammen. Damit sind sie besonders attraktiv für junge Menschen, die Theorie und Praxis miteinander verknüpfen wollen. Die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg ist ein Meilenstein für die weitere Entwicklung der HAW in Nordrhein-Westfalen. Es gibt der anwendungsorientierten Forschung einen zusätzlichen Schub und macht das Studium an einer HAW noch attraktiver. Ich gratuliere dem Promotionskolleg NRW zu diesem Erfolg und bin gespannt auf die ersten eigenständigen Promotionen“, sagt Wissenschaftsministerin Ina Brandes.
Die Verleihung des Promotionsrechts erfolgt unbefristet, nach acht bis zehn Jahren ist eine wissenschaftliche Begutachtung vorgesehen. Grundlage für die Entscheidung des Ministeriums zur Verleihung des Promotionsrechts ist die positive Beurteilung des Vorhabens durch den Wissenschaftsrat: In seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2022 hat der Wissenschaftsrat festgestellt, dass die Strukturen des Promotionskollegs NRW Promotionen auf universitärem Niveau ermöglichen können. Aus Sicht der Landesregierung ist eine wissenschaftliche Gleichwertigkeit zu den Promotionen an Universitäten gewährleistet.
Prof. Martin Sternberg, Vorsitzender des Promotionskollegs für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen: „Wir freuen uns auf die Verleihung des Promotionsrechts! Das Promotionskolleg NRW und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen werden sich strukturell weiterentwickeln und neue Impulse für die angewandte Forschung und die Bildungsgerechtigkeit liefern.“
Das Promotionskolleg NRW wird von 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften aus allen Regionen Nordrhein‐Westfalens getragen. Es ist in acht Abteilungen strukturiert und orientiert sich an den höchsten nationalen und internationalen Qualitätsstandards.