Claudia Middendorf: Inklusion darf auch während einer Pandemie keine Grenzen haben
Am 3. Dezember ist „Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung“
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung erinnert die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte Claudia Middendorf, dass Inklusion auch während der Corona-Pandemie nicht vernachlässigt werden darf.
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung erinnert die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte Claudia Middendorf, dass Inklusion auch während der Corona-Pandemie nicht vernachlässigt werden darf:
„Die Corona-Pandemie bedeutet für jeden von uns eine besondere Herausforderung. Wir alle müssen mit Einschränkungen und Verzicht auf gewohnte Freiheiten leben. Diese Maßnahmen sind wichtig und alternativlos, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Besonders deutlich treffen die Einschränkungen aber die Menschen mit Behinderungen. Bereits vor der Pandemie haben wir mit dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung darauf aufmerksam gemacht, dass die Inklusion ein Prozess ist, der noch lange nicht abgeschlossen ist. Es gibt noch viel zu tun, um eine vollständige gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Dieses Jahr hat uns besonders gezeigt, an welchen Stellen die Inklusion an ihre Grenzen stößt und an welchen Stellen noch dringend nachgebessert werden muss. Dazu sind nicht nur politische Maßnahmen notwendig, auch jeder einzelne von uns kann zu einer Stärkung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen beitragen.
Dazu gehört, dass wir bei der Durchführung der Maßnahmen auch die Menschen mit Behinderungen und ihre individuellen Herausforderungen im Blick haben. Wir müssen uns darüber bewusstwerden, dass nicht jeder Mensch mit Behinderung automatisch zu einer Risikogruppe während der Corona-Pandemie gehört.
Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen außerdem nicht dazu beitragen, dass die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärker eingeschränkt wird, als bei allen anderen Bürgerinnen und Bürgern. Deswegen bitte ich die Menschen in Nordrhein-Westfalen darum, Verständnis dafür zu haben, dass es Menschen gibt, denen es leider nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem bitte ich die Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, ihren Bewohnerinnen und Bewohnern Besuche zu ermöglichen.
Abschließend möchte ich den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen nutzen, um daran zu erinnern, dass es unter keinen Umständen zu einer Priorisierung zu Ungunsten von Menschen mit Behinderungen oder anderer Bevölkerungsgruppen bei der Behandlung von COVID-19 kommen darf. Der Mensch muss immer im Mittelpunkt stehen und jeder Mensch ist gleich wertvoll.
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