Bundesweit einmalige Studie unterstreicht Handlungsbedarf für mehr Geschlechtergerechtigkeit

16. Mai 2014
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Noch immer sind Frauen in Gremien öffentlicher Organisationen wie Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten in kommunalen, landeseigenen und teil-öffentlichen Unternehmen oder zentralen Gremien von Kammern, Sparkassen und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen unterrepräsentiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Ulf Papenfuß, Juniorprofessor für Public Management an der Universität Leipzig. Sie trägt den Titel „Repräsentation von Frauen in wesentlichen Gremien öffentlicher Organisationen in Nordrhein-Westfalen – Eine Bestandsaufnahme“ und wurde im Auftrag des nordrhein-westfälischen Emanzipationsministeriums erstellt. Untersucht wurden die Besetzungen von rund 1500 Gremien in Nordrhein-Westfalen. Daten zu den Geschäftsführungen und Vorständen geben ergänzend Auskunft zur Besetzung der Leitungsorgane in den Organisationen. Auch Gremien der Landesministerien wurden erfasst.

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Ministerin Steffens: Wir brauchen mehr Frauen in öffentlichen Gremien

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Noch immer sind Frauen in Gremien öffentlicher Organisationen wie Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten in kommunalen, landeseigenen und teil-öffentlichen Unternehmen oder zentralen Gremien von Kammern, Sparkassen und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen unterrepräsentiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Ulf Papenfuß, Juniorprofessor für Public Management an der Universität Leipzig. Sie trägt den Titel „Repräsentation von Frauen in wesentlichen Gremien öffentlicher Organisationen in Nordrhein-Westfalen – Eine Bestandsaufnahme“ und wurde im Auftrag des nordrhein-westfälischen Emanzipationsministeriums erstellt. Untersucht wurden die Besetzungen von rund 1500 Gremien in Nordrhein-Westfalen. Daten zu den Geschäftsführungen und Vorständen geben ergänzend Auskunft zur Besetzung der Leitungsorgane in den Organisationen. Auch Gremien der Landesministerien wurden erfasst.

„Mit dieser Studie legt Nordrhein-Westfalen eine bundesweit bisher einzigartige Bestandsaufnahme vor. Sie unterstreicht den Bedarf nach Regelungen, durch die die Geschlechtergerechtigkeit in öffentlichen Gremien wirksam verbessert werden kann“, erklärte Emanzipationsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Diese Studie soll ein wesentlicher Schritt zur Reform der Gremienregelung im Landesgleichstellungsgesetz sein, das ganz offensichtlich in seiner Anwendbarkeit begrenzt ist und dem es an Durchsetzungskraft fehlt“, so Steffens weiter.

Die Steigerung der Frauenanteile in Gremien ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Seit 1999 schreibt das Landegleichstellungsgesetz für Gremien in Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung Geschlechterparität vor. Nach den Ergebnissen der Studie ist dieses Ziel allerdings bisher in keinem der untersuchten Bereiche erreicht. Insbesondere auch in Gremien öffentlicher Unternehmen ist eine gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern bei weiten nicht gegeben. „Die bestehende generelle Regelung ist zu wenig auf einzelne Strukturen und Besetzungsverfahren abgestimmt. Wir brauchen passgenauere Regelungen mit mehr Durchsetzungskraft“, unterstrich Ministerin Steffens.

Im nächsten Schritt soll mit Hilfe eines Rechtsgutachtens geprüft werden, welche Handlungsoptionen für verbindlichere Regelungen es gibt. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen die Zulässigkeit von Quoten und die Verankerung von Rechtsfolgen bei Verstößen. „Eine Unterrepräsentanz von Frauen in Gremien bedeutet nicht nur ein Fortbestehen fehlender Chancengleichheit. Wir verschenken damit auch wertvolles Potenzial an Innovations- und Leistungskraft, wenn so vielen hervorragend ausgebildeten Frauen ein Mitwirken an entscheidenden Stellen verwehrt bleibt. Gemischte Teams arbeiten erfolgreicher, das belegen zahlreiche Untersuchungen. Die Erhöhung der Frauenanteile in Gremien ist deshalb längst nicht mehr nur ein frauenpolitisches Anliegen, sondern auch eine Frage des Qualitätsbewusstseins“, betonte die Ministerin.

Die Ergebnisse der Studie belegen durchgängig eine Unterrepräsentanz von Frauen. Dies zeigen u. a. folgende Zahlen:

  • In den Aufsichtsgremien der Landesunternehmen sind Frauen mit 25,3% vertreten (öffentlich-rechtliche: 23,7 %; privatrechtliche: 27,5 %).
  • Bei kommunalen Unternehmen besteht in den Aufsichtsgremien ein Frauenanteil von 22% (öffentlich-rechtliche: 23,9 %; privatrechtliche: 21,1 %). Im Vergleich der 15 größten Städte untereinander ergeben sich jedoch zum Teil erhebliche Unterschiede.
  • Der Frauenanteil in den Verwaltungsräten der Sparkassen beträgt 17,3%.
  • Bei den Voll-/ bzw. Delegiertenversammlungen der Kammern reichen die Frauenanteile von 15,1% bei den Wirtschaftskammern bis zu 31% bei den Berufskammern. Bei den Berufskammern umfassen die Kammerversammlungen alle Kammermitglieder, die Frauenanteile in den jeweiligen Berufssparten schlagen sich deshalb in dem Gremium unmittelbar nieder. In die Kammerversammlungen der Wirtschaftskammern werden die Mitglieder hingegen per Wahl delegiert.
  • Im Hochschulbereich besteht der höchste Frauenanteil mit 41,7% bei den Hochschulräten. In den Senaten sind Frauen zu 27,9% vertreten.
  • Im Bereich der ministeriellen Gremien, wie zum Beispiel Fachbeiräte, „Runde Tische“ oder Landesarbeitsgemeinschaften, beträgt der Frauenanteil 38,8%; hierbei sind unter den Mitgliedern aus dem Bereich Verwaltung Frauen zu 40,5 % vertreten; bei den Mitgliedern von außerhalb der Verwaltung zu 33,3 %; 27,1% der Gremien der Ministerien sind geschlechterparitätisch besetzt.

Hinweis:

Die Studie „Repräsentation von Frauen in wesentlichen Gremien öffentlicher Organisationen in Nordrhein-Westfalen – Eine Bestandsaufnahme“ wurde auf Basis eines Kabinettbeschlusses am Donnerstag (15.05.2014) dem Landtag überstellt und heute auf der Internetseite des Emanzipationsministeriums veröffentlicht. Sie steht unter http://www.mgepa.nrw.de zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon: 0211 8618-4246.

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