Bundesrat begrüßt Pläne zur Vernetzung von EU-Sicherheitsdatenbanken
Nordrhein-westfälische Initiative erfolgreich - Minister Reul: Meilensteine auf dem Weg zur echten Sicherheitsunion
Der Bundesrat hat heute die Pläne der EU-Kommission zur Vernetzung von EU-Sicherheitsdatenbanken begrüßt. Mit dem Beschluss, der auf Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zustande kam, unterstützt die Länderkammer zwei Verordnungsvorschläge der Kommission zur sogenannten Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen.
Der Bundesrat hat heute die Pläne der EU-Kommission zur Vernetzung von EU-Sicherheitsdatenbanken begrüßt. Mit dem Beschluss, der auf Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zustande kam, unterstützt die Länderkammer zwei Verordnungsvorschläge der Kommission zur sogenannten Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen. Die Verordnungen haben das Ziel, den unkomplizierten Abgleich von biografischen und biometrischen Daten zwischen den EU-Staaten zu ermöglichen. Damit soll etwa die europaweite Fahndung nach Straftätern oder der Abgleich der Identitäten von Asylbewerbern erleichtert werden. „Die Vorschläge sind Meilensteine auf dem Weg zu einer echten Sicherheitsunion“, hob der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul im Plenum des Bundesrates die Bedeutung der Brüsseler Pläne hervor. „Der bisherige Datenwirrwarr innerhalb der EU macht unsere Sicherheitsbehörden unnötig blind und spielt Straftätern in die Karten. Das dürfen wir nicht weiter zulassen“, so der Minister. Nicht zuletzt der Fall Anis Amri habe gezeigt, wie gefährlich Mehrfachidentitäten für die Innere Sicherheit seien.
Reul warnte davor, die längst überfällige Vernetzung der europäischen Sicherheitsbehörden jetzt unter dem Vorwand des Datenschutzes zu blockieren: „Die Datenschützer dürfen hier nicht weiter auf die Bremse treten. Wenn wir Europa wirklich ernst meinen, dann dürfen wir uns nicht weiter abschotten, sondern wir müssen uns vertrauen - auch in Fragen des Datenschutzes.“ Der Schutz personenbezogener Daten sei in den Verordnungsentwürfen ausreichend berücksichtigt.