Bessere Bedingungen für Studium und Lehre

Für moderne Gebäude und aktuelle Technik stehen den Hochschulen 44 Millionen Euro aus dem Bund-Länder Zukunftsvertrag zur Verfügung

7. Februar 2024
phb Studenten Laptop

Moderne Gebäude und eine technische Ausstattung auf der Höhe der Zeit.

Kultur und Wissenschaft

Moderne Gebäude und eine technische Ausstattung auf der Höhe der Zeit: In einer neuen Förderrunde für das Jahr 2024 stehen den nordrhein-westfälischen Hochschulen jetzt knapp 44 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld stammt aus dem Bund-Länder Zukunftsvertrag „Studium und Lehre Stärken“ (ZLS). Die Investitionen in die Infrastruktur sollen Studentinnen und Studenten die Arbeit erleichtern und die Lehrbedingungen verbessern.

Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „Exzellente Lehre braucht eine exzellente Ausstattung unserer Hochschulen. Moderne Gebäude und technische Ausstattung auf aktuellem Stand verbessern die Lehr- und Lernbedingungen für Dozentinnen und Dozenten, Studentinnen und Studenten. Ich bin sicher: Mit unserem Förderprogramm machen wir unsere Hochschulen noch attraktiver für die klügsten Köpfe. Davon profitiert die gesamte Hochschullandschaft Nordrhein-Westfalens.“

Bei der ersten Runde im Jahr 2023 hatten bereits 23 Projekte an 13 Hochschulen aus Nordrhein-Westfalen eine Förderung erhalten. Insgesamt wurden 32 Millionen Euro bereitgestellt. Einige Beispiele:

  • An der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) wurden zum Beispiel Hörsäle für hybride Veranstaltungen optimiert: Am Standort Detmold wurden die beiden größten Hörsäle und in Lemgo das Audimax mit intelligenten Kameras und Mikrofonen sowie digitalen Tafeln ausgerüstet.
  • Die Bergischen Universität in Wuppertal schaffte Solarsitzbänke mit USB-Anschlüssen und induktiven Lademöglichkeiten an.
  • Die Universität Duisburg-Essen hat ein digitales Innovationslabor eingerichtet, in dem unter anderem mit Virtual-Reality-Brillen gearbeitet werden kann.
  • An der Deutschen Sporthochschule Köln wurde die Geräte- und Technikausstattung der digitalen Medienwerkstatt erweitert und flexible Raum-in-Raum-Systeme für Lern- und Lehrorte erschlossen.

Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Runde ist der 31. März. Eine Förderung kann maximal über zwei Jahre laufen. Die Hochschulen tragen bei einer Förderung zehn Prozent der Kosten selbst. Die Mindestförderhöhe beträgt 200.000 Euro.

Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie hier.

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