Beflaggung zum Gedenktag der Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni 2015

Die Beflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen

19. Juni 2015

2015 wird der vor 14 Jahren von den Vereinten Nationen ausgerufene Weltflüchtlingstag erstmals in Deutschland auch als Tag des Gedenkens an die Opfer von Flucht und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg begangen.

Inneres

Innenminister Ralf Jäger hat anlässlich des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung, den 20. Juni 2015, Beflaggung angeordnet. 2015 wird der vor 14 Jahren von den Vereinten Nationen ausgerufene Weltflüchtlingstag erstmals in Deutschland auch als Tag des Gedenkens an die Opfer von Flucht und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg begangen.
 
Die Beflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.
 
Weitere Informationen zu den Themen Landeswappen, Landesflagge und Landesfarben sowie über aktuelle Anlässe für besondere Beflaggung öffentlicher Gebäude finden Sie im Internet unter
 
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/verfassung-recht/hoheitszeichen/landesflagge.html
 

Kontakt

Pressekontakt

Inneres

Telefon: 0211 871-1111
E-Mail: Pressestelle [at] im.nrw.de

Bürgeranfragen

Inneres

Telefon: 0211 871-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de