Ausweitung der Impfkampagne für chronisch Erkrankte: Impfzentren unterstützen Arztpraxen
Impfangebot für wohnungs- und obdachlose Personen und für Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften für Wohn- und Obdachlose
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat in einem weiteren Impferlass Regelungen zur Ausgestaltung der fortlaufenden Impforganisation festgelegt und wird diesen den Kreisen und kreisfreien Städten heute zur Verfügung stellen. Ab dem 30. April 2021 ist eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 auch in den Impfzentren möglich.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat in einem weiteren Impferlass Regelungen zur Ausgestaltung der fortlaufenden Impforganisation festgelegt und wird diesen den Kreisen und kreisfreien Städten heute zur Verfügung stellen. Ab dem 30. April 2021 ist eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 auch in den Impfzentren möglich. Für die Vereinbarung eines Impftermins werden die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen erweitert. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech, eine Wahlmöglichkeit besteht jedoch nicht.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Mir ist es wichtig, den vielen besorgten Menschen, die chronisch vorerkrankt sind und zur Priorität 2 gehören, ein Impfangebot zu unterbreiten. Schon vorher waren Impfungen dieser Gruppen zwar beispielsweise im Rahmen von Einzelentscheidungen oder über die Arztpraxen möglich. Da die Impfkontingente in den Arztpraxen noch begrenzt sind, warten aber noch zu viele auf einen Impftermin. Klar ist, dass diese Zielgruppe bei ihren Ärztinnen und Ärzten am besten aufgehoben ist. Deswegen sollen und müssen die Impfungen dort auch künftig stattfinden. Unsere Impfzentren können aber für einen kurzen Übergangszeitraum mit den vorhandenen Kapazitäten unterstützen.“
Die Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 ist ab 30. April 2021, 8.00 Uhr möglich: online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil – (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland.
Wichtig: Partnerbuchungen werden aufgrund technischer Voraussetzungen ab diesem Moment nicht mehr möglich sein. Personen ab 70 Jahren, die dringend mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten daher bis zum 29. April 2021 einen Impftermin vereinbaren.
Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a - j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose. Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
Zudem ist weiterhin die Beantragung einer Impfungen im Rahmen der Einzelfallentscheidung möglich: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-regelt-einzelfallentscheidungen-bei-coronaschutzimpfungen
Der Bund hat dem Land Nordrhein-Westfalen für diese Woche eine Lieferung in Höhe von 48.000 Impfdosen der Firma Johnson & Johnson angekündigt. Damit soll wohnungs- und obdachlosen Personen ein Impfangebot unterbreitet werden, da dieser Impfstoff nur einmal verimpft werden muss. Zudem wird auch den Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften für Wohn- und Obdachlose ein Impfangebot mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson unterbreitet werden. Zuständig für die Impforganisation für diese Gruppe sind die Kreise und kreisfreien Städte vor Ort. Die Impfungen können sowohl über Impfungen in den Gemeinschaftseinrichtungen als auch über weitere aufsuchende Impfungen erfolgen.
„Der Impfstoff der Firma Johnson & Johnson bietet sich aufgrund seiner Handhabe für die Personengruppe der Wohnungs- und Obdachlosen an, da keine Zweitimpfung notwendig ist“, Minister Laumann. „Nordrhein-Westfalen wird damit nahezu allen Personen der Priorität 2 ein Impfangebot unterbreitet haben. Das ist ein großer Erfolg. Die Liefermengen des Bundes im zweiten Quartal nehmen erheblich zu. Ich gehe davon aus, dass wir damit bis Juli mindestens 60 Prozent der erwachsenen Menschen in Nordrhein-Westfalen ein Impfangebot machen können.“
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