Ausgaben für Kultur und Wissenschaft steigen auf 10,3 Milliarden Euro
Tranche Hilfspaket und Haushalt 2023 / Die Gesamtausgaben für Kultur liegen bei rund 323,1 Millionen Euro – der höchste Kulturetat seit Bestehen des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Etat für Hochschulen und Universitätskliniken steigt um 250,9 Millionen Euro (plus 3,5 Prozent).
Der Etat für Hochschulen und Universitätskliniken steigt um 250,9 Millionen Euro (plus 3,5 Prozent). Für die Hochschulen sind Gesamtausgaben in Höhe von rund 5,9 Milliarden Euro und für die Universitätsklinika in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Die Ausgaben für Forschung und Wissenschaft liegen bei rund 866 Millionen Euro. Das sind 13,9 Millionen Euro (plus 1,6 Prozent) mehr als im Haushalt 2022.
Die Auswirkungen des Angriffskriegs auf die Ukraine stellen das Land vor besondere Herausforderungen. Die aktuelle Lage erfordert zusätzliche Anstrengungen sowie schnelles Handeln, um die besonderen Belastungen abzufedern. In einer ersten Tranche des nordrhein-westfälischen Rettungsschirms in Höhe von mehr als 1,6 Milliarden Euro sollen Anfang 2023 Hilfen an Bedürftige ausgezahlt werden. Gut 337 Millionen Euro davon entfallen auf den Bereich Kultur und Wissenschaft. Damit ist der Landtag dem durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Vorschlag für ein umfangreiches Hilfspaket gefolgt, um die Belastungen für Universitätsklinika, Hochschulen, Studierendenwerke und Kultureinrichtungen wirkungsvoll abzufedern.
Ministerin Ina Brandes: „Mit der Unterstützung der Landesregierung können unsere Hochschulen verlässlich planen und sich auf Forschung und Lehre konzentrieren. Unsere Theater, Museen, Opern- und Konzerthäuser profitieren von zielgerichteten Hilfen, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Von guter Lehre, exzellenter Forschung und einem vielfältigen Kulturangebot profitieren alle Menschen im Land.“
Hochschulen/Forschung und Lehre
Hilfspaket:
Bereits im Dezember wurden den (öffentlichen sowie staatlich refinanzierten) Hochschulen, Unikliniken und Studierendenwerken 30 Millionen Euro zur Bewältigung der gestiegenen Energiekosten zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2023 sind im Sondervermögen weitere 111 Millionen Euro allein für die Hochschulen zur Abfederung von Energie-Mehrausgaben vorgesehen.
Die Stärkung der IT-Sicherheit und die Vorsorge durch Notstromaggregate bei den Hochschulen werden wir mit 41,15 Millionen Euro aus dem Sondervermögen unterstützen.
Haushalt 2023:
Bei aktuellen Bauvorhaben im Wissenschaftsbereich setzt die Landesregierung auf zukunftsweisende und klimaneutrale Technologien. Um die dringend notwendige energetische Sanierung unserer Hochschulen in den nächsten Jahren weiter voranzutreiben und einen sichtbaren Beitrag zum Ziel der klimaneutralen Hochschule zu leisten, werden für den Hochschulbau Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von 1,5 Milliarden Euro über den Landeshaushalt 2023 bereitgestellt.
Für herausragende wissenschaftliche Leistungen braucht es eine exzellente Schulbildung und gute Lehrer. Um Lehrernachwuchs zu gewinnen, stellen wir im Jahr 2023 für den Ausbau der Studienplätze in den Bereichen Grundschullehramt und Sonderpädagogik im Haushalt rund 11 Millionen Euro zusätzlich bereit. Dieser Betrag wird mittelfristig weiter anwachsen. Damit leistet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Lehrer- und Fachkräftemangel.
Universitätsklinika
Hilfspaket:
Ihre Funktion als Maximalversorger macht Universitätsklinika für unser Gesundheitssystem unverzichtbar. Deshalb sind für die Universitätsklinika im Sondervermögen 20 Millionen Euro für die Abfederung erhöhter Energiekosten vorgesehen. Außerdem unterstützt die Landesregierung die Standorte mit einem Förderprogramm für mehr IT-Sicherheit mit Ausgaben in Höhe von 36 Millionen Euro.
Haushalt 2023:
Darüber hinaus legen wir mit dem Haushalt 2023 ein Programm auf, mit dem die Universitätsklinika wichtige klimafreundliche Bau- und Modernisierungsmaßnahmen mithilfe von Krediten bei der NRW.BANK in einem Rahmen von rund 1,4 Milliarden Euro umsetzen können.
Studierendenwerke
Hilfspaket:
Unsere Studentinnen und Studenten sind von den Folgen der Inflation in besonderem Maße betroffen. Sie profitieren vom umfassenden Angebot unserer Studierendenwerke. Jeder Studierende muss sich eine warme Mahlzeit in der Mensa leisten können. Deshalb sind im Sondervermögen insgesamt 30 Millionen Euro für die Kostensteigerung der Mensen beim Wareneinkauf und erhöhte Energieausgaben vorgesehen. Für störungsfreie Stromversorgung etwa durch Notstromaggregate werden 1,67 Millionen Euro bereitgestellt.
Haushalt 2023:
Die Studierendenwerke leisten einen wichtigen Beitrag zu einem erfolgreichen Studium. Deshalb fördert die Landesregierung sie in vielfältiger Hinsicht. Trotz der aktuell schwierigen haushaltspolitischen Rahmenbedingungen halten wir Wort und steigern den Landeszuschuss, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, mit dem Haushalt 2023 um drei Prozent.
Für die psychosoziale Beratung von Studierenden werden 1,67 Millionen Euro bereitgestellt. Davon entfallen 800.000 Euro auf die Studierendenwerke und 870.000 Euro auf die Hochschulen.
Forschungseinrichtungen
Hilfspaket
Auch unsere Forschungseinrichtungen werden von dem Hilfspaket der Landesregierung profitieren. Einrichtungen, die gemeinsam von Bund und Land finanziert werden, erhalten für erhöhte Energieaufwendungen Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Bundes. Für Einrichtungen, die rein vom Land gefördert werden (etwa die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft oder die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und Künste), ist im Sondervermögen eine Unterstützung von 720.000 Euro eingeplant.
Haushalt 2023
Nordrhein-Westfalen ist Heimat für Spitzenforschung. Das liegt auch an den exzellenten finanziellen Rahmenbedingungen für die außeruniversitäre Forschungslandschaft. Dazu zählt die Förderung der baulichen Infrastruktur. Forschungsbauten von Instituten der Leibniz-Gemeinschaft (zum Beispiel Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung Düsseldorf, Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels Bonn) und der Fraunhofer-Gesellschaft (zum Beispiel das Fraunhofer Institut für Software- und Systemtechnik Dortmund und die Fraunhofer-Institute für Intelligente Analyse- und Informationssysteme und für Algorithmen und Wissenschaftliches Rechnen in Sankt Augustin) werden deshalb finanziell abgesichert.
Aus dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten hochkompetitiven Verfahren zur Etablierung zweier weiterer Deutscher Zentren für Gesundheit (DZG) ist das Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit an der Ruhr-Universität Bochum erfolgreich hervorgegangen. Das Land Nordrhein-Westfalen leistet seinen Beitrag für die Gesundheitsforschung und veranschlagt einen Kofinanzierungsbedarf in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Für den Aufbau eines Quantencomputers „made in Nordrhein-Westfalen“ beim Forschungszentrum in Jülich sind im Haushalt 2023 Ausgaben in Höhe von 3 Millionen Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung über weitere 18 Millionen Euro eingeplant.
Für die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft ist zudem auf Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Haushalt 2023 eine Erhöhung der Fördermittel um drei Prozent (plus 274.000 Euro) vorgesehen.
Mit Haushalts-Ansatzmitteln in Höhe von 10 Millionen Euro wird das Netzwerk Zukunft durch Innovation.NRW dauerhaft finanziell abgesichert.
Kulturelle Einrichtungen
Hilfspaket:
Das Hilfspaket der Landesregierung hat ganz besonders die Einrichtungen im Blick, die vom Bund keine Unterstützung erwarten können. Deshalb sind 2,7 Millionen Euro eingeplant, um Musikschulen bei erhöhten Energiekosten zu unterstützen. Gut 90 Millionen Euro sind für die Kofinanzierung des Kulturfonds Energie des Bundes für Kultureinrichtungen vorgesehen.
Haushalt 2023:
An unserem Ziel, den Kulturetat bis zum Ende der Legislaturperiode um 50 Prozent zu steigern, halten wir weiter fest. Die Steigerung der Kulturausgaben im Haushalt 2023 um 5,57 Millionen Euro ist ein erster Schritt zur Umsetzung dieses Zieles.
Weiterbildung und Politische Bildung
Hilfspaket:
Lebenslage Weiterbildung ist für uns mehr als ein Schlagwort. Sie gehört zu den Grundbedürfnissen, die auch in herausfordernden Zeiten gefördert werden müssen. Für gestiegene Energiekosten der Weiterbildungseinrichtungen werden über das Sondervermögen zusätzlich Mittel in Höhe von 3,36 Millionen Euro bereitgestellt.
Haushalt 2023:
Auch unser Engagement für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung setzt die Landesregierung 2023 verlässlich fort. Insgesamt sind im Haushalt rund 138,8 Millionen Euro für die Weiterbildung etatisiert. Im Vergleich zum Haushalt 2022 steigen die Ausgaben um 7,2 Millionen Euro (plus 5,4 Prozent). Um den gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, wird die Dynamisierung fortgeführt und neue Förderinstrumente weiter ausgebaut.
Bildung ist Investition in die Zukunft. Deshalb stocken wir die Mittel für die politische Bildung unserer Kinder und Jugendlichen bei der Landeszentrale für politische Bildung auf rund 16 Millionen Euro auf. Für die Vorsorge für eine Beteiligung des Landes an der Gedenkstätte Stalag 326 sind 1 Million Euro vorgesehen. Auf Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen werden die Mittel für Beratungsstrukturen gegen Rechtsextremismus um 600.000 Euro erhöht und weitere 200.000 Euro für den Ausbau von digitalen Angeboten der Landeszentrale eingeplant.