Andrea Kampmann wird neue Direktorin des Landesamtes für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ab dem 1. Juni 2022 übernimmt die Juristin ihr neues Amt – Staatssekretär Dr. Patrick Opdenhövel: Sie wird das Landesamt auf einem stabilen, guten Kurs in die Zukunft führen
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV NRW) erhält ab dem 1. Juni 2022 eine neue Leitung.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV NRW) erhält ab dem 1. Juni 2022 eine neue Leitung. Andrea Kampmann, bislang Leiterin des Rechenzentrums der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung, wird Direktorin des LBV NRW.
Dr. Patrick Opdenhövel, Staatssekretär im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, empfing die Beamtin jetzt im Ministerium, um sie offiziell in ihrer neuen LBV-Funktion zu begrüßen und ihr die Ernennungsurkunde für ihre in gut drei Wochen beginnende Arbeit an der LBV-Spitze zu überreichen. „Es ist schön, dass wir mit Frau Kampmann eine hocherfahrene Kollegin aus unserer Finanzverwaltung für diese anspruchsvolle Tätigkeit gewinnen konnten“, betonte Dr. Opdenhövel, „sie wird das Landesamt auf einem stabilen, guten Kurs in die Zukunft führen.“ Andrea Kampmann ergänzte: „Ich freue mich sehr auf die neuen Herausforderungen mit vielen kompetenten Kolleginnen und Kollegen.“
Die Juristin tritt in die Fußstapfen von Reinhard Buschkamp, der sich nach fast zehnjähriger Leitungstätigkeit im LBV NRW in den Ruhestand verabschiedete. Sie ist seit 1991 in der Finanzverwaltung beschäftigt und begann ihre Tätigkeit zunächst im Finanzamt Essen-Ost, bevor ihr Weg über die Finanzämter Düsseldorf-Nord und Dinslaken in das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen führte. 2015 übernahm sie die Leitung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung.
Das LBV NRW ist eine von drei Landesoberbehörden im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Behörde ist mit ihren rund 1.100 Beschäftigten unter anderem für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge, also Gehälter, und der Beihilfen für Angehörige der Verwaltung zuständig.