Ärger mit dem Nachbarn? Schiedsexperten geben Tipps bei Konflikten - Monatliches RechtSpecial am Donnerstag, 3. Mai 2018 von 12.00 bis 14.00 Uhr
Darf der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze Birken oder Pappeln anpflanzen? Was kann ich tun, wenn die Bäume des Nachbarn zu viel Schatten werfen? Darf ich störende Sträucher oder Hecken am Gartenzaun einfach zurückschneiden? Wann greift das Abschneide- und Selbsthilferecht?
Darf der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze Birken oder Pappeln anpflanzen? Was kann ich tun, wenn die Bäume des Nachbarn zu viel Schatten werfen? Darf ich störende Sträucher oder Hecken am Gartenzaun einfach zurückschneiden? Wann greift das Abschneide- und Selbsthilferecht?
In der Gartensaison sorgt die Gartenbepflanzung häufig für Ärger zwischen Nachbarn. Denn, wenn Bäume oder Hecken über den Gartenzaun ragen, die Sicht versperren und zu viel Schatten werfen, führt das schnell zu langwierigen Konflikten mit den Nachbarn.
Das RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ findet wieder am Donnerstag, 3. Mai 2018 in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr statt, Telefon: 0211/837-1915.
Eine individuelle Rechtsberatung darf natürlich nicht gegeben werden. Als Experten stehen Ihnen erfahrene Schiedsleute zur Verfügung.