Abschließende Bilanz zum Schadensausgleich Dürreschäden 2018: 457 bewilligte Anträge mit einem Volumen von rund 8,7 Millionen Euro
Ministern Heinen-Esser: Wichtiger Beitrag zur Sicherung der Existenz unserer Landwirtinnen und Landwirte
Die Landwirtschaft hat im vergangenen Jahr aufgrund der langanhaltenden Trockenheit unter teils erheblichen Ernteausfällen gelitten.
Die Prüfungen der Anträge zur Unterstützung der von den Dürreschäden 2018 betroffenen Landwirtinnen und Landwirte sind abgeschlossen und die Unterstützungsleistungen ausgezahlt: 637 Anträgen waren bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingegangen, 15 Anträge wurden zwischenzeitlich zurückgezogen. Von den 622 Anträgen konnten 457 bewilligt werden. Aus Landes- und Bundesmitteln wurden insgesamt rund 8,7 Millionen Euro an die Landwirtinnen und Landwirte ausbezahlt.
Die Landwirtschaft hat im vergangenen Jahr aufgrund der langanhaltenden Trockenheit unter teils erheblichen Ernteausfällen gelitten. Die widrigen Witterungsbedingungen wurden als außergewöhnliches Witterungsereignis von nationalem Ausmaß eingestuft. In Nordrhein-Westfalen wurden daraufhin zügig alle formellen Voraussetzungen zur Umsetzung und Gewährung von Dürrebeihilfen geschaffen.
„Die Dürrebeihilfe kann sicher nicht alle Schäden ausgleichen. Damit leisten wir jedoch für die Betriebe, die die Trockenheit extrem hart getroffen hat, einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Existenz“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Die Dürrehilfe wurde als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt.
Bei der Überprüfung der Anträge musste in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Schäden existenzgefährdend waren. Die Landwirtinnen und Landwirte mussten Schäden in Höhe von mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion (also dem Acker- und Futterbau) nachweisen. Sofern Dürrebeihilfen gewährt wurden, konnten Schäden in den Betrieben zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Auch für Futterzukäufe konnte eine Hilfe von 50 Prozent beantragt werden.
Eckdaten zu den Dürrehilfen:
- 622 eingereichte Anträge
- 457 bewilligte Anträge
- 8.727.613,85 Euro ausbezahlte Hilfen aus Landes- und Bundesmitteln
- durchschnittlicher Auszahlungsbetrag: 19.097,62 Euro
- niedrigster Auszahlungsbetrag: 2.504,97 Euro
- höchster Auszahlungsbetrag: 328.074,58 Euro
- Aachen/Düren/Euskirchen: 313.246,44 €
- Borken: 1.602.746,12 €
- Coesfeld /Recklinghausen: 551.372,86 €
- Gütersloh/Münster/Warendorf: 313.604,00 €
- Heinsberg/Viersen: 518.969,06 €
- Herford-Bielefeld/Minden-Lübbe: 253.106,13 €
- Hochsauerland/Olpe/Siegen-Wittgenstein: 242.873,42 €
- Höxter/Lippe/Paderborn: 210.897,04 €
- Kleve/Wesel: 2.143.183,48 €
- Mettmann/Oberbergischer Kreis/Rheinisch-Bergischer-Kreis: 549.814,67 €
- Rhein-Kreis-Neuss/Rhein-Sieg-Kreis: 81.564,52 €
- Ruhr-Lippe/Märkischer Kreis/Ennepe-Ruhr: 836.566,61 €
- Soest: 41.379,18 €
- Steinfurt: 1.068.290,32 €
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