Ab sofort können junge Menschen in Nordrhein-Westfalen den Moped-Führerschein mit 15 Jahren erwerben
Verordnung in Kraft
Die Landesregierung verbessert die Mobilität für junge Leute im ländlichen Raum. Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre ist in Kraft getreten.
Die Landesregierung verbessert die Mobilität für junge Leute im ländlichen Raum. Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre ist in Kraft getreten (31. Januar 2020). Die Landesregierung hat diese Möglichkeit umgehend umgesetzt nachdem das Bundeskabinett dies beschlossen hat.
„Wir machen Tempo für eine bessere Mobilität. Junge Menschen können den Moped-Führerschein jetzt ein Jahr früher erwerben und erhalten gerade im ländlichen Raum eine zusätzliche Mobilitäts-Option für den Weg zur Schule oder zur Ausbildungsstelle.“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Sicherheit steht dabei für die Landesregierung an erster Stelle. Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung bleiben Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins für Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (Fahrerlaubnisklasse AM). Bislang konnten 15-jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung für Krafträder bis 25 km/h erwerben.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM von 16 auf 15 Jahre zu senken.
Der Moped-Führerschein ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Nordrhein-Westfalen und den Ländern gültig, die von der Möglichkeit zur Herabsenkung des Mindestalters Gebrauch gemacht haben. Danach ist die Fahrerlaubnis uneingeschränkt gültig.