426.000 Kleinstunternehmen erhielten finanzielle Unterstützung durch die NRW-Soforthilfe 2020 – 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt
Wirtschaftsminister Pinkwart: Größtes Hilfspaket für die Wirtschaft seit Bestehen des Landes wird durch Überbrückungshilfe ergänzt
Mit der NRW-Soforthilfe 2020 haben Bund und Land in den vergangenen drei Monaten mehr als 426.000 Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen durch die bislang schwersten Monate der Corona-Krise geholfen.
Mit der NRW-Soforthilfe 2020 haben Bund und Land in den vergangenen drei Monaten mehr als 426.000 Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen durch die bislang schwersten Monate der Corona-Krise geholfen. In keinem anderen Bundesland wurden so viele Anträge gestellt und so hohe Auszahlungen geleistet wie in Nordrhein-Westfalen: Insgesamt wurden 4,5 Milliarden Euro an Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinbetriebe überwiesen.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir haben in einem beispiellosen Kraftakt mit den Bezirksregierungen, mit IT.NRW und den Kammern innerhalb kürzester Zeit ein vollständig digitales Antrags- und Bearbeitungsverfahren erstellt. So konnten wir die personelle und digitale Power des Landes auf die Straße bringen und allein in der ersten Aprilwoche Soforthilfen in Höhe von drei Milliarden Euro an Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen auszahlen. Das ist ein ganz außergewöhnlicher Erfolg, für den ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierungen, den Kammern und bei unserem landeseigenen Dienstleister IT.NRW herzlich danke. Nun werden wir alles daransetzen, den Unternehmen aus besonders betroffenen Branchen in den kommenden Monaten noch einmal gezielt zu helfen.“
Erfolgreich und schnell war die Landesregierung auch in der Abwehr von Täuschungsversuchen durch Fake-Formulare, die Kriminelle zum Abfischen von Antragsdaten zur Zahlungsumlenkung auf ihre Konten nutzen wollten. Nach Bearbeitung von mehr als 1000 Anzeigen konnten die Ermittler bislang lediglich 17 Zahlungsumlenkungen mit einem Volumen von 281.000 Euro feststellen.
Am 31. Mai 2020 ist die Antragsphase planmäßig zu Ende gegangen. Die Soforthilfe-Empfänger müssen nun in einem ebenfalls rein digitalen Verfahren überprüfen, wie groß ihre Finanzierungslücke in den vergangenen drei Monaten tatsächlich war. Dazu werden alle Empfänger von Montag an per Mail angeschrieben und gebeten, die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten Liquiditätsengpass bis zum 31. Dezember 2020 an das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung zu überweisen. Fragen zum Verfahren werden unter der Hotline 0211-7956 4995 beantwortet.
Wer hat die Hilfen in Anspruch genommen und wo gab es regionale Schwerpunkte? Ein Überblick:
- Die meisten Anträge sind bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingegangen (135.000), gefolgt von Köln (123.000) Arnsberg (75.000), Münster (51.000) und Detmold (42.000).
- Zu den Städten, Kommunen und Stadtteilen mit den meisten Anträgen gehören Pulheim (1972), Hürth (1964) und Köln-Ehrenfeld (1962). Die niedrigste Antragszahl gab es in Kevelaer (46).
- 86 Prozent der Anträge stellten Kleinstbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige mit bis zu 5 Mitarbeitern, die pauschal 9.000 Euro erhielten: 370.000 Anträge wurden bewilligt, annähernd 3,3 Milliarden Euro an Soforthilfen wurden ausbezahlt.
- 36.000 Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten erhielten 15.000 Euro. Die Gesamtsumme belief sich auf 539 Millionen Euro.
- Die Landesregierung hat die Soforthilfe aus eigenen Mitteln massiv aufgestockt und mittelständische Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro unterstützt: 24.000 Mittelständler erhielten insgesamt 607 Millionen Euro.
- Die meisten Anträge wurden von Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche gestellt: 242.000. An zweiter Stelle kamen Betriebe aus dem Handel (66.000 Anträge inkl. Autowerkstätten). Viele Anträge kamen auch aus dem Verarbeitenden Gewerbe sowie dem Gastgewerbe (38.000).
Ergänzt wird die Soforthilfe für die nach wie vor von erheblichen Umsatzeinbrüchen betroffenen kleinen und mittleren Betrieben durch die Überbrückungshilfe des Bundes. Es handelt sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen.
Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften.
Minister Pinkwart: „Die Solo-Selbstständigen und kleinen Personengesellschaften sind eine wichtige Säule der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und zugleich von der Pandemie besonders hart betroffen. Viele leiden unter einem starken Umsatzrückgang. Um den Betroffenen Planungssicherheit zu geben, ergänzen wir die Förderung des Bundes von vornherein um die Pauschale und stellen dafür rund 300 Millionen Euro aus der Landeskasse bereit.“
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