2017 erhalten Städte, Gemeinden und Kreise 10,64 Milliarden Euro vom Land

Innenminister Ralf Jäger: Wir bleiben ein verlässlicher Partner

27. Oktober 2016

Die NRW-Kommunen erhalten 2017 eine Rekordsumme von 10,64 Milliarden Euro vom Land. Dies ergibt sich aus der neuen Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2017.

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Die NRW-Kommunen erhalten 2017 eine Rekordsumme von 10,64 Milliarden Euro vom Land. Dies ergibt sich aus der neuen Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2017. „Das ist die höchste Zuweisung, die es in NRW bisher gegeben hat. Wir bleiben ein verlässlicher Partner aller Kommunen und unterstützen sie nach Kräften“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger. Das GFG 2017 soll im Dezember in dritter Lesung im Landtag verabschiedet werden.
 
Gegenüber dem Vorjahr steigt die Finanzausgleichsmasse im GFG 2017 um 264 Millionen Euro (+ 2,54 Prozent). Im Vergleich zu der am 24. Juli des Jahres veröffentlichten „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ bedeutet dies einen Anstieg um rund 86 Millionen Euro. Grund dafür ist die positive Steuerentwicklung in der Referenzperiode vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016. Zudem werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt. „Die Kommunen können auf der Grundlage der Modellrechnung mit den Haushaltsplanungen beginnen“, sagte Jäger.

Die Modellrechnung für das GFG und die sich daraus ergebenden Veränderungen für die an der Solidaritätsumlage beteiligten Kommunen sind in einer Übersicht im Internet unter www.mik.nrw.de abrufbar.
 
Erläuterungsbeispiel zum GFG:
Die Gemeinde/die Stadt/der Kreis ……….. erhält im Jahr 2017 Zuweisungen in Höhe von insgesamt ............................Euro. Das sind ............................Euro (...... Prozent) mehr/weniger als im Vorjahr. Alleine an Schlüsselzuweisungen ist im Jahr 2017 ein Betrag in Höhe von ............................Euro vorgesehen. Die Steuerkraft/Umlagekraft der Stadt/Gemeinde/des Kreises ...................... stieg/sank um ............................Euro (......Prozent) auf ............................Euro.

 

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